„Abstandswarnung“ der Wettbewerbsbehörde zu Filialisten: Ihnen kann die Eröffnung einer zweiten Filiale untersagt werden

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Wettbewerbsbehörde, die eine vorläufige Warnung für Kettenmarktöffnungen ausspricht, „Es wird davon ausgegangen, dass es Einzelhändlern innerhalb derselben wirtschaftlichen Integrität untersagt sein kann, eine zweite Filiale innerhalb eines bestimmten Bereichs zu eröffnen.“gemeldet.

In dem von der Behörde erstellten „Turkish Fast Moving Consumer Goods Retailing Branch Review Final Report“ wurde festgestellt, dass in diesem Abschnitt einige Vorschriften umgesetzt werden sollten, um den Missbrauch der Nachfragemacht zu verhindern.

In diesem Zusammenhang seien nachfolgend einige Vorschläge für Entscheidungen aufgeführt, die in den „Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regulierung des Einzelhandels“ aufgenommen werden sollten:

„Zu unlauteren Geschäftspraktiken im Gesetzentwurf, Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen für verderbliche Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, Zahlungsfristen von mehr als 60 Tagen für sonstige Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, kurzfristige Kündigungen für verderbliche Lebensmittel, einseitige Vertragsänderungen des Käufers, Verlust von Es wird davon ausgegangen, dass der Gefahrübergang bei mangelhafter Ware auf den Lieferanten untersagt werden sollte , das Verbot des Anbieters, für Verkaufsförderung, Marketing und Werbung zu zahlen, oder die Preisanfrage von Einzelhändlern in diesen Angelegenheiten, aber es gibt keine Vereinbarung zwischen den Parteien in dieser Richtung. Wenn es einen Vertrag gibt, muss er gemacht werden eine Anordnung, damit es Gegenstand der Rede sein kann.“

Nachfrage nach eigenständigen Einheiten für den Einzelhandel

Die folgenden Begriffe wurden in dem Bericht verwendet, der die Einrichtung einer unabhängigen Einheit zur Überwachung und Kontrolle dieser Vorschriften forderte:

„Die betreffende Stelle muss aufgabenspezifisch strukturiert sein, über Beschwerde- oder Ermittlungsbefugnisse von Amts wegen verfügen, unangekündigte Ermittlungen anstellen, Informationen anfordern, Bußgelder verhängen und den Verstoß unmittelbar beenden. Die Bußgelder sind festzulegen unlauteren Geschäftspraktiken vorzubeugen muss abschreckend sein Es wird davon ausgegangen, dass die Geldbuße auf der Grundlage des Umsatzes des Unternehmens festgesetzt werden sollte, um abschreckend zu wirken, und dass die Möglichkeit bestehen sollte, die Strafe im Wiederholungsfall zu erhöhen.

In dem Bericht, der darauf hinwies, dass die Verknüpfung der Genehmigungen für die Eröffnung neuer Geschäfte von Kettenmärkten mit den Bevölkerungskriterien einige nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb haben könnte, wurde festgestellt, dass es angemessen wäre, die betreffende Verordnung nicht umzusetzen.

Die Eröffnung einer zweiten Filiale kann ihnen untersagt werden

In dem Bericht wurde zur Abstandsbedingung von Filialisten Folgendes festgestellt:

„In Bezug auf Ladeneröffnungen wird anerkannt, dass Einzelhändler, die über ein bestimmtes Fahrzeug hinweg in wirtschaftlicher Eins-zu-Eins-Integrität stehen, möglicherweise daran gehindert werden, eine zweite Filiale zu eröffnen, und dass diese Unternehmen daran gehindert werden können, einen Übernahmeprozess im gleichen Umfang durchzuführen . In wirklich offensichtlichen Regionen können Filialisten, die zu demselben Cluster gehören, in sehr geringen Abständen voneinander gesehen werden. „Diese Situation kann Folgen haben, die den Eintritt eines neuen Einzelhändlers in diese Region verhindern das Thema wird sich im Wettbewerbssinn positiv auf den Markt auswirken.“

Das zum Rabatt angekündigte Werk muss im Laden vorhanden sein

In dem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass bestimmte Praktiken, die die Wettbewerbsstruktur des Segments im schnelllebigen Konsumgütereinzelhandel beeinträchtigen oder zu einer Irreführung der Verbraucher führen könnten, teilweise reglementiert werden könnten.

In dem Bericht wird betont, dass sichergestellt werden muss, dass das Werk während des Zeitraums, in dem angekündigt wird, dass es rabattiert wird (mit traditionellen Medien, sozialen Medien oder anderen Ankündigungen und Anzeigen), im Geschäft verfügbar ist und dass das Werk soll in diesem Zeitraum zum angekündigten rabattierten Preis verkauft werden, „Verbraucher brachten in ihren Beschwerden mehr als einmal ähnliche Probleme zur Sprache und gaben an, dass die angekündigten rabattierten Produkte im Einzelhandel nicht zu finden seien. Es wird begrüßt, dass diese Regelung sowohl den Verbrauchern als auch dem Schutz des Wettbewerbs zugute kommt.“Begriff verwendet wurde.

Speziell verpackte Artefaktwarnung

In dem Bericht wurde festgestellt, dass bewertet wurde, dass die Vereinbarungen für die Lieferanten zur Herstellung von Spezialgewichten für einen einzigen Kettenmarkt verhindert werden sollten, und Folgendes wurde festgestellt:

„In diesem Zusammenhang ist zu sehen, dass eine bestimmte Größe der Werke anders als bekannte oder übliche Verpackungen ausschließlich für einen Händler produziert werden kann. Diese Praktiken breiten sich in der Branche aus. Diese Absprachen dürften den Wettbewerb negativ beeinflussen und Auch diese Vereinbarungen können beim Verbraucher zu diversen Illusionen führen: Unabhängig davon, ob Unterschiede in der Verpackungsgröße vom Verbraucher schnell wahrgenommen werden, wird davon ausgegangen, dass die Herstellung einer bestimmten händlerspezifischen Verpackung gesetzlich untersagt sein kann.

(AA)

 

T24

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