Augen auf YSK; Erdogans Kandidatur soll über Einsprüche entscheiden
Laut Wahlkalender wird der Oberste Wahlausschuss (YSK) innerhalb von zwei Tagen über wichtige Fragen entscheiden. Am Anfang der Themen, mit denen sich die Delegation beschäftigen wird, steht der Einspruch gegen die Präsidentschaftskandidaten. Der Rat muss laut Wahlkalender heute seine Entscheidung treffen. Der Rat muss die endgültige Liste der Präsidentschaftskandidaten morgen im Amtsblatt veröffentlichen.
Laut Wahlkalender wird die YSK wichtige Entscheidungen bei der Präsidentschaftswahl berücksichtigen. Bisher waren nur der AKP-Generalführer und der Präsident in der Delegation. Recep Tayyip ErdoğanGegen seine Kandidatur wurde Widerspruch eingelegt.
Beschwerde von 4 Parteien
Auch die GUZEL-Partei, die DEVA-Partei, die Demokratische Partei und die Heimatpartei protestierten gegen Erdogans Kandidatur für das Präsidentenamt. Parteien, die ihre Petitionen beim YSK eingereicht haben, argumentierten, dass die Kandidatur von Präsident Erdoğan gegen die Verfassung verstoße, und behaupteten, dass Präsident Erdoğan zwei Amtszeiten als Präsident gedient habe.
Bei Eingaben an den Vorstand Streichung von Herrn Recep Tayyip Erdoğan, der auf der im Amtsblatt vom 28. März 2023 veröffentlichten Liste der diskontinuierlichen Kandidaten stand, aus der Liste der diskontinuierlichen Präsidentschaftskandidaten.„angefordert.
Generalsekretär der IYI-Partei Ugur Poiraz, bei der Beschreibung der Einwandbeziehungen, “ Die Regelung, dass der Präsident maximal zweimal gewählt wird, wurde 2007 erstmals in unsere Verfassung aufgenommen. Bei der Änderung im Jahr 2017 wurde diesbezüglich keine Änderung vorgenommen. Aus diesem Grund wissen wir alle, dass Herr Erdogan 2014 zum ersten Mal und 2018 zum zweiten Mal zum Präsidenten gewählt wurde. Da die Präsidentschaft feststeht, da er immer noch den Titel des Präsidenten trägt, wird seine Kandidatur zum dritten Mal bei der nächsten Wahl thematisiert. Das steht ganz klar in der Verfassung.‚ er sagte.
Bekir Bozdag: Konform mit der Verfassung
Als Reaktion auf diese Argumente der Gegenparteien erklärte die AKP, die Kandidatur Erdogans sei nicht verfassungswidrig. Justizminister Bekir BozdagIn seiner Erklärung in den sozialen Medien äußerte er die folgenden Ansichten:
“ In Übereinstimmung mit den Grundelementen des Verfassungsrechts, den Auslegungssystemen, den Gesetzesdokumenten und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts stehen Präsident Recep Tayyip Erdoğan keine verfassungsrechtlichen oder rechtlichen Probleme im Wege, Präsident Recep Tayyip Erdoğan als Präsidentschaftskandidat und Präsident zu wählen Präsidentschaftswahlen finden am 14. Mai 2023 statt. Verfassungsentscheidungen können und können nicht durch politisches Kalkül oder unkonventionelle Auslegungen der Verfassung geändert werden. Die Präsidentschaftskandidatur von Präsident Recep Tayyip Erdoğan bei den Präsidentschaftswahlen am 14. Mai 2023 ist seine zweite Nominierung im Vergleich zum neuen 101. Element der Verfassung. Es ist das verfassungsmäßige Recht unseres Präsidenten, Herrn Recep Tayyip Erdoğan, Präsidentschaftskandidat bei den Wahlen am 14. Mai 2023 zu sein. Der Ausübung dieses Rechts stehen keine verfassungsrechtlichen oder rechtlichen Probleme entgegen. Darüber hinaus unterliegt die Ausübung dieses Rechts der Garantie der Verfassung.“‚
Über Einsprüche wird entschieden
Die YSK wird heute über die Einsprüche der Parteien entscheiden, dann werden die endgültigen Listen im Amtsblatt veröffentlicht.
Laut dem Wahlkalender des Vorstands beginnt morgen die Propagandaperiode für die Präsidentschaftswahlen.
T24