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Aufhebung der Zinsobergrenze für währungsgesicherte Einlagenkonten

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Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurde die Zinsobergrenze für währungsgesicherte Einlagen mit Staatsanleihen aufgehoben.

Die folgenden Erklärungen wurden in die im Amtsblatt veröffentlichte Erklärung aufgenommen:

„Die Absätze 1 und 2 des 5. Elements des Beschlusses über die Unterstützung von Einlagen- und Beteiligungskonten gegen Wechselkurserhöhungen, der mit dem Präsidialbeschluss vom 23.2.2022 mit der Nummer 5206 in Kraft gesetzt wurde, wurden in der nachstehenden Form geändert , und die Absätze 3 und 4 des Eins-zu-Eins-Elements wurden aufgehoben.

(1) Der Zinssatz der KCBs, die von der Verstärkung im Rahmen dieses Beschlusses profitieren, wird zwischen Banken und Begünstigten frei festgelegt, sofern er nicht unter dem Mindestsatz in Absatz 2 liegt.

In Beteiligungsbanken zu eröffnende KCBs müssen gemäß den im Rahmen der Tochterbankenvorlagen zu ermittelnden Überschussanteilssätzen eröffnet werden.

(2) Der Mindestzinssatz, den Einlagenbanken auf KCBs anwenden, ist der von der CBRT festgelegte einwöchige Repo-Auktionssatz.

Diese Entscheidungen werden vom Finanz- und Finanzminister ausgeführt.“

 

T24

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