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Furchtloser Autor Ataklı: Die Frist war gestern, Erdogan kann laut Verfassung nicht mehr kandidieren

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Furchtloser Schriftsteller Kann Atali, Vorsitzender der Wahrheitspartei Rifat SerdaroğluIn dem heutigen Artikel, in dem er auf den Hinweis „Der 14. März 2023 ist der letzte Tag für die am 14 Frist abgelaufen ist, kann Erdogan laut Verfassung nicht mehr kandidieren.“

Ataklı, Serdaroğlu, sagte: „Wenn die Große Nationalversammlung der Türkei nicht heute (gestern) zusammentritt und beschließt, die Wahlen mit mindestens 360 Abgeordneten zu „erneuern“, werden die Wahlen nicht am 14. Mai, sondern pünktlich am 18. Juni stattfinden. Wenn Erdogan und die YSK nicht zögern, gegen die Verfassung zu verstoßen und auf Illegalität zu bestehen, wird die türkische Nation das verfassungsmäßige Widerstandsrecht haben. In seinem Artikel erinnerte er daran, dass die Verantwortung ausschließlich bei den Mitgliedern des YSK liege und die gesamte Delegation wegen des Vergehens der Verletzung der Verfassung strafrechtlich verfolgt werde.

„Gemäß dem einschlägigen Gesetz, das die Wahlentscheidung in Artikel 116 der Verfassung regelt, kann die Wahl 90 Tage nach diesem Antrag abgehalten werden, wenn der Präsident beschließt, selbst zu wählen. Die YSK begeht ein Vergehen, indem sie diesen Artikel ignoriert und Erdogans Anweisung folgt: ‚Die Wahlen finden am 14. Mai statt‘.“

Um den gesamten Artikel zu lesen.

T24

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