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Bekanntmachung der Ernennung für Ärzte im Ruhestand des Gesundheitsministeriums: Bewerben können sich Personen im Alter von 65 bis 72 Jahren

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Das Gesundheitsministerium hat angekündigt, dass für die Anstellung von Ärzten im Ruhestand „65-72-Jährige wieder eingestellt werden“. Laut der Ankündigung können pensionierte Ärzte ihre Anträge vom 16. bis 22. März über die Internetadresse der Generaldirektion für Verwaltungsdienste des Gesundheitsministeriums stellen.

Das Gesundheitsministerium kündigte die „65-72 Age Again Assignment Draw“ an, um die Beschäftigung von Ärzten und Spezialisten sicherzustellen, die zuvor in seiner eigenen Organisation oder in seinen Tochtergesellschaften gearbeitet hatten, mit der Ankündigung von „First Time and Appointment for Doctors, Zahnärzte und Apotheker, die neu in den Beruf einsteigen oder ihren Dienstort wechseln wollen“. Erneut wurde die Ausschreibung „Terminverlosung“ eröffnet. Die Vermittlungsvorgänge der sich auf die Ausschreibung bewerbenden Ärzte werden vom Notar per Losverfahren in der Computerumgebung im Rahmen des bekanntgegebenen Kalenders vorgenommen.

Anträge können bis 18:00 Uhr Mitte 16.-22. März gestellt werden. Die Nominierungsauslosung findet am 14. April statt.

Die Kandidaten können ihre Bewerbungen innerhalb der im Auslosungskalender angegebenen Fristen einreichen, indem sie sich beim E-Government-Gateway-Identitätsprüfungssystem über das Arbeitnehmerinformationssystem (PBS) anmelden, das sich unter der Internetadresse des Gesundheitsministeriums, Generaldirektion für Verwaltungsdienste ( https://yhgm.saglik.gov.tr/). Ort und Zeit der Ziehung werden auf der Internetadresse (https://yhgm.saglik.gov.tr) bekannt gegeben.

„Nicht abgeschlossene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt“

In den heute veröffentlichten Bekanntmachungen im Amtsblatt sind die allgemeinen Antragsgrundsätze in folgender Form aufgeführt:

– Kandidaten, die sich bewerben, füllen das Bewerbungsformular elektronisch über PBS in der Mitte der im Ziehungskalender angegebenen Termine aus, speichern ihre Präferenzen und festigen sie. Nachdem der Verabsolutierungsprozess abgeschlossen ist, können keine Änderungen an den Anwendungsinformationen und -präferenzen vorgenommen werden.

– Bewerbungen, die nicht abgeschlossen sind, werden nicht berücksichtigt.

– Das fertige Bewerbungsformular wird nicht separat als physisches Dokument versendet. Die Bewerber können im Rahmen des angekündigten Kalenders unter Berücksichtigung der über PBS zu eröffnenden freien Plätze maximal 10 Auswahlmöglichkeiten treffen. Bewerber, die angeben, dass sie sich durch die allgemeine Auslosung absetzen wollen, werden nach dem allgemeinen Los auf die freien Stellen gesetzt, wenn sie in ihren Präferenzen nicht platziert werden können.

Die gesuchten Kriterien für Kandidaten im Alter von 65 bis 72 Jahren, die sich für die Ankündigung der Ernennungsauslosung bewerben können, sind wie folgt aufgeführt:

„Auch Ärztinnen und Ärzte, die von Amts wegen in den Ruhestand getreten sind, können sich bewerben“

– Ärzte und Fachärzte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und das 72. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zuvor im Gesundheitsministerium oder seinen Zweigstellen gearbeitet haben, mit dem Prestige des Ziehungsdatums

– Ärztinnen und Ärzte, die aufgrund ihres 65. Lebensjahres von Amtes wegen in den Ruhestand treten und ihre Tätigkeit als vertragsärztlicher Hausarzt fortsetzen, können sich für diese Verlosung bewerben.

Die angestrebten Bedingungen für Kandidaten, die sich für die Ankündigung der Erst- und Neuzuweisungsauslosung bewerben können, lauten wie folgt:

– Apotheker, Zahnärzte und spezialisierte Zahnärzte, die im Ministerium und seinen Zweigstellen und öffentlichen Einrichtungen und Organisationen in einem anderen Status arbeiten als diejenigen, die als Beamte arbeiten, die dem 4/A-Element des Gesetzes Nr. 657 unterliegen,

– Ärzte und Fachärzte, die neu oder erneut bestellt werden wollen und die keine staatliche Dienstpflicht nach Gesetz Nr. 3359 haben,

– Ärzte und Fachärzte, die in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen in einem anderen Status als denjenigen, die als Beamte im Sinne des Gesetzes Nr. 657 tätig sind, tätig sind und ihre Staatsdienstpflicht zum Stichtag der Auslosung erfüllt haben,

– Fachärzte (TUTG) und Fachzahnärzte, die bis zum Bewerbungsschluss für die Lotterie ihren Abschluss gemacht haben und deren Diplom-Spezialisierung von der Generaldirektion für Gesundheitsdienste bis Mittwoch, 22. März 2023, um 18:00 Uhr registriert wurde,

– Zahnärzte und Apotheker, die bis zum Ziehungsschluss promoviert haben,

– Im Rahmen von Artikel 30 des Gesetzes Nr. 5335 und Artikel 18 des Gesetzes Nr. 5947 können sich Ärzte im Ruhestand und Fachärzte bewerben, indem sie unser Ministerium und unsere angeschlossenen Teams auswählen. (PHÖNIX)

T24

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