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Kreml: Wir erkennen die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs nicht an

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T24 Auslandsnachrichten

Moskau erklärte, der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) sei nicht für russische Staatsbürger zuständig. Die Argumente, dass der IStGH die Ausstellung eines Haftbefehls gegen russische Beamte in Bezug auf die Ereignisse während der russischen Invasion in der Ukraine vorbereitete, wurden in der westlichen Presse widergespiegelt.

„Wir erkennen dieses Gericht und damit seine Zuständigkeit nicht an“, sagte Kreml-Sprecher Dmitri Peskow.

Es wurde erklärt, dass der IStGH zwei Klagen gegen Russland wegen seiner Invasion in der Ukraine einreichen und einen Haftbefehl gegen einige russische Beamte erlassen wird.

Laut New York Times und Reuters wird IStGH-Ankläger Karim Khan die Richter, die sich mit der Voruntersuchung befassen werden, bitten, die Haftbefehle auf der Grundlage der bisher gesammelten Beweise zu bestätigen. Sollten die Richter zustimmen, wäre es das erste Mal, dass wegen des Einmarsches in der Ukraine ein Haftbefehl gegen die russischen Behörden ausgestellt wird.

Dem Bericht zufolge soll es im ersten Fall um die Anschuldigungen gehen, Russland habe ukrainische Kinder entführt und in Erziehungslager zurückgeschickt. Im zweiten Fall geht es um die Argumente, Russland ziele bewusst auf die zivile Infrastruktur der Ukraine.

T24

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