Zugang zu „Martı TAG“ und „Martı Motorcycle“ vom Gericht aus
Das 14. Handelsgericht Istanbul erster Instanz hat entschieden, den Zugriff auf die Anwendung und Website von „Martı TAG“ und Marti Motorcycle im Rahmen der Klage der Istanbuler Transport- und Handwerkerkammer zu verhindern.
In dem von den Anwälten der Istanbuler Kammer der Frachtführer und Händler beim 14. Handelsgericht Istanbul eingereichten Antrag wurde behauptet, dass der Angeklagte Martı Ileri Teknoloji Anonim Şirketi mit der „Martı TAG“ und „Martı Motorrad“ beantragt und diese Handlungen, die einen unlauteren Wettbewerb in Richtung Taxigewerbe darstellen, geltend gemacht wurden. Aufdeckung und Verhinderung.
In der Petition wurde festgestellt, dass Personen, die keine Taxifahrer sind und keine Fahrzeugbenutzungsdokumente für öffentliche Verkehrsmittel haben, ihre Fahrzeuge in der Anwendung „Let’s Go With One Vehicle“ gewerblich nutzen und dass verwendete Elektromotorräder keine Genehmigungen haben und Lizenzen.
In der Petition wurde festgestellt, dass das Unternehmen, von dem das beklagte Unternehmen autorisiert war, mit der Erklärung, dass das Unternehmen für den Antrag verantwortlich sei, und dass die geleistete Arbeit nicht vereinbar sei, und es wurde erklärt, dass die Tatsache, dass die Unternehmen oder die Behörden keinen Preis vom Fahrgast aus der Anwendung „Martı TAG“ erhielten, änderte nichts an der Tatsache, dass es sich bei dem Auftrag eigentlich um „Piratentaxi-Beförderung“ handelte.
Mit diesem Antrag wurde darauf hingewiesen, dass Personen, die sich nicht kennen, zu einem bestimmten Preis reisen, und in der Petition wurde darauf hingewiesen, dass Personen, die keine gewerblichen Beförderungslizenzen haben, Passagiere befördern, ohne Steuern zu zahlen.
In der Petition wurde gefordert, dass eine Vorsichtsmaßnahme ergriffen wird, um den Zugriff auf die Websites und die tragbare Anwendung von „Martı TAG“ und Martı Motorcycle zu verhindern, um unlauteren Wettbewerb zu unterbinden.
Zugangswahn eingeführt
Das Gericht entschied, dem Antrag des Klägers auf Unterlassung stattzugeben, und entschied, ein Zugangsproblem für „Martı TAG“ und Martı Motorcycle, die auf der Website www.marti.tech und der tragbaren Anwendung namens MARTI angeboten werden, vorzubringen.
Darüber hinaus entschied das Gericht, auf Antrag des Klägers den erforderlichen Haftbefehl an die Behörde für Informationstechnologien und -anbindung (BTK) zu schreiben.
Bei der Auswertung der in der Gerichtsentscheidung gesondert zu dem Dokument vorgelegten Informationen und Unterlagen geht die Klägerin davon aus, dass die Beklagte Martı Ileri Teknoloji AŞ den zur Personenbeförderung zugelassenen Taxiunternehmern durch die Erlangung einer Lizenz einen erheblichen Schaden zufügen wird, wenn die „Martı TAG“- und „Martı Motorcycle“-Anwendungen werden weiterhin erreicht, der Nachweis wurde erbracht.
Das Gericht stellte fest, dass das rechtliche Einspruchsverfahren innerhalb einer Woche, nachdem die Parteien von der Entscheidung erfahren hatten, stattfand.
T24