fbpx

YSK antwortete auf die Frage von TİP zur „Verschiebung von Wahlen“ und verwies auf Gesetze

0 197

Der Oberste Wahlrat (YSK) antwortete auf die Frage der Türkischen Personalpartei (TIP) zur „Verschiebung der Wahlen“. YSK wies darauf hin, dass es nicht möglich sei, die Wahlen außer im „Kriegszustand“ und „Parlamentsbeschluss“ zu verschieben.

In der Antwort des YSK wurde festgestellt, dass „der Oberste Wahlausschuss keinen Auftrag und keine Verpflichtung hat, Stellungnahmen zu Anträgen abzugeben, die die Qualität einer Konsultation haben“, und es wurde an die relevanten Fragen der Verfassung und des Wahlgesetzes erinnert.

Im 78. Element der Verfassung, auf das sich die YSK in ihrer Antwort bezog, finden sich Formulierungen: „Wenn die Möglichkeit der Abhaltung von Neuwahlen aufgrund des Krieges nicht gesehen wird, kann die Türkische Große Nationalversammlung beschließen, die Wahlen um ein Jahr zu verschieben „.

In der 5. Ausgabe des anderen Präsidentschaftswahlgesetzes, das die YSK in ihrer Antwort erwähnt, heißt es: „Sollte die Türkische Große Nationalversammlung beschließen, dass Neuwahlen wegen des Krieges nicht möglich sind, wird die Präsidentschaftswahl um eine verschoben Jahr.“

Erklärung von TİP: Es wurde berichtet, dass es nicht möglich sei, die Wahl „außer im Kriegszustand und der Entscheidung der Großen Nationalversammlung der Türkei“ zu verschieben.

  TİP übermittelte mit der Unterschrift von Ekrem Özübek, stellvertretender Vorsitzender des Obersten Wahlausschusses, die Antwort der Institution:
 
„Unser Parteianwalt im Auftrag der Personalpartei der Türkei hat die YSK nach den rechtlichen Bedingungen bezüglich der Verschiebung der Wahlen gefragt und ob die YSK befugt ist, die Wahlen zu verschieben. In der Antwort der YSK unter Bezugnahme auf die bestehenden Gesetze , es sei nicht möglich, die Wahl außer im Kriegszustand zu verschieben, und dass die Entscheidung über die Verschiebung der Wahl nur von der Großen Nationalversammlung der Türkei getroffen werden könne, wurde geantwortet, dass die YSK nicht befugt sei, die Wahl zu verschieben Wahlen.“
 

T24

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.