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Regelung der Bemessungsgrundlage für Spenden an erdbebengeschädigtes unbewegliches Kulturgut

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Generaldirektion Stiftungen (VGM),Er erklärte, dass Spenden und Beihilfen für die durch das Erdbeben beschädigten unbeweglichen Kulturgüter zu 100 Prozent von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden.

In einer Erklärung von VGM, „100 % aller Art von Sachspenden und Hilfsmitteln und Ausgaben für die Instandhaltung, Instandsetzung, Bestandserhaltung, Vermessung, Instandsetzung und Restitution im Zusammenhang mit unbeweglichen Kulturgütern im Geltungsbereich des Kultur- und Naturgütererhaltungsgesetzes Nr von seiner Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden.“ Worte wurden verwendet. (AA)

T24

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