Regelung der Bemessungsgrundlage für Spenden an erdbebengeschädigtes unbewegliches Kulturgut
Generaldirektion Stiftungen (VGM),Er erklärte, dass Spenden und Beihilfen für die durch das Erdbeben beschädigten unbeweglichen Kulturgüter zu 100 Prozent von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden.
In einer Erklärung von VGM, „100 % aller Art von Sachspenden und Hilfsmitteln und Ausgaben für die Instandhaltung, Instandsetzung, Bestandserhaltung, Vermessung, Instandsetzung und Restitution im Zusammenhang mit unbeweglichen Kulturgütern im Geltungsbereich des Kultur- und Naturgütererhaltungsgesetzes Nr von seiner Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden.“ Worte wurden verwendet. (AA)
T24