Rundschreiben des Justizministeriums an Staatsanwälte zu „Diebstahl im Erdbebengebiet“: Ohne Zögern Eindämmungsmaßnahmen anwenden

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In dem Rundschreiben des Justizministeriums an die Generalstaatsanwaltschaften im Erdbebengebiet wurde gefordert, bei begangenen Diebstahlsfehlern „Schutzmaßnahmen“ ohne Zögern anzuwenden.

In dem Rundschreiben, das mit der Unterschrift von Ali Öztürkmen, Generaldirektor für Kriminalangelegenheiten des Justizministeriums, an die Generalstaatsanwaltschaften versandt wurde, wurde gefordert, aktive Maßnahmen bei der Untersuchung von Diebstahlsverbrechen zu ergreifen, die in der Tremor-Region begangen wurden.

Im Rundschreiben hieß es:

„Es ist wertvoll, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um die Personen zu untersuchen, die wertvolle Güter und Hilfsmaterialien aus den Trümmern und Gebäuden stehlen, indem man die Angst und Verwirrung nutzt, die als Folge der Erdbebenkatastrophe entstanden sind.

Aufgrund des Verlusts der physischen Struktur und des National Judicial Network Information System (UYAP) in den Gerichtsgebäuden, die sich im Erdbebengebiet befinden, fordert das Rundschreiben, dass die Untersuchungen in der physischen Umgebung unverzüglich durchgeführt werden, „da bekannt ist, dass ein Liegt ein Fehler vor, so hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen der Straftat direkt oder durch die von ihr beauftragten Vollzugsbeamten zu führen.

Mit diesem Prestige

„1- In dem Wissen, dass die Schäden an den Gerichtsgebäuden und dem UYAP-System aufgrund des Erdbebens kein Hindernis für die sofortige Einleitung des Ermittlungsverfahrens gemäß Artikel 160 und den folgenden Elementen des Gesetzes Nr. 5271 darstellen,

2- Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen die Personen, die ohne zu zögern das Fehlverhalten begehen,

3- In dem Wissen, dass in Fällen, in denen UYAP nicht verwendet werden kann, die Untersuchungsverfahren anhand physischer Dokumente durchgeführt werden,

4- Dokumente oder Entscheidungen, die physisch außerhalb von UYAP erstellt wurden, werden sofort in das UYAP-System übertragen, nachdem die Rauheit verschwunden ist (es ist erforderlich). „

Zu den Schutzmaßnahmen gehören Maßnahmen wie Festnahme, Inhaftierung, Festnahme und namentlich genannte Kontrolle im Gesetz.

T24

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