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Finanz- und Finanzministerium: Steuerverpflichtungen im Erdbebengebiet wurden verschoben

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Ministerium für Finanzen und Finanzen „Für unsere Steuerzahler im Erdbebengebiet wurde bis zum 31. Juli 2023 der Notstand aus zwingendem Grund ausgerufen.“machte die Aussage.

T24

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