Finanz- und Finanzministerium: Steuerverpflichtungen im Erdbebengebiet wurden verschoben
Ministerium für Finanzen und Finanzen „Für unsere Steuerzahler im Erdbebengebiet wurde bis zum 31. Juli 2023 der Notstand aus zwingendem Grund ausgerufen.“machte die Aussage.
T24