EJT-Vorschlag kommt ins Parlament: Er wird im Plan- und Budgetausschuss diskutiert

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Die letzte Ecke der EJT-Verordnung ist eingetragen. Der Gesetzentwurf wird heute im parlamentarischen Planungs- und Haushaltsausschuss diskutiert. Nach Inkrafttreten der Verordnung können Leistungsberechtigte einen Rentenantrag stellen.

Schritt für Schritt nähert sich die Regulierung der im Ruhestand Festsitzenden dem Ende. Die dem Präsidium der Versammlung vorgelegte Verordnung wird im Plan- und Haushaltsausschuss erörtert. An den Sitzungen nehmen auch Vertreter der Verbände und Plattformen der zuständigen Ministerien, Personal- und Arbeitgeberverbände teil. Der Gesetzentwurf wird im Anschluss an die Vorstandsdiskussionen der Generalversammlung vorgelegt.

Es wird angenommen, dass mit der Verordnung in der ersten Stufe 2 Millionen 250 Tausend Menschen das Recht auf Rente erhalten werden. Von der Regelung profitieren Versicherte, die vor dem 8. September 1999 versichert sind, sowie diejenigen, die die vorgeschriebene Prämientagregelung erfüllen.

EYT-Mitglieder mit SSK können in den Ruhestand treten, wobei sich die Prämientage in der Mitte von 5.000 bis 5.000 975 Tagen ändern. Im Rahmen von Bağ-Kur und Rentenfonds können Frauen mit 7.000 Prämientagen und Männer mit 9.000 Prämientagen von dem Artikel profitieren.

Wann werden Anträge gestellt?

Die Antragstellung beginnt nach der Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich ohne Fristablauf bei SGK und E-Government bewerben.

Wer von der EJT-Regelung profitieren möchte, stellt einen Rentenantrag.

Wann werden die Gehälter ausgezahlt?

Die Auszahlung der Gehälter beginnt am Anfang des Monats nach Einreichung des Antrags.

Ihr erstes Gehalt soll im März ausbezahlt werden.

 

T24

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