Europäisches Komitee billigt: Eine Insektenart soll als „Lebensmittel“ betrachtet werden
Der Europäische Rat akzeptierte Grillen, die entfettet und zu Pulver gemahlen wurden, als „Lebensmittel“ und ebnete den Weg für ihre Präsenz auf den Tischen.
Die Entscheidung, die sich auf das wissenschaftliche Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit auf der Website der Europäischen Kommission bezog, ebnete den Weg für die Zulassung einer vierten Insektenart als Lebensmittel.
Das aus der Grille gewonnene Futter, dessen wissenschaftlicher Name „Alphitobius diaperinus“ lautet, wird in Pulverform verwendet.
Die Grille in Pulverform soll als Artefakt auf den Markt gebracht werden, das Lebensmitteln zugesetzt werden soll.
In der neuen Anordnung müssen Grillen eingefroren, gewaschen, entfettet und pulverisiert werden, um sie in Lebensmittelzusatzstoffe umzuwandeln.
Der Europäische Vorstand hat Anfang dieses Monats neben Grillen auch Mehlwürmer für den menschlichen Verzehr zugelassen.
T24