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Entscheidungen von Richtern und Staatsanwälten, die in den Dienst befördert werden sollen, werden im Amtsblatt veröffentlicht.

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Die Entscheidungen des Rates der Richter und Staatsanwälte, bestehend aus den Namen der Justizrichter, des Generalstaatsanwalts und der Staatsanwälte und Verwaltungsrichter, die ihre Dienstzeit in verschiedenen Graden beendet haben, wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

In den Beschlüssen des Richter- und Staatsanwaltschaftsrates (HSK) werden Listen mit den Namen von ordentlichen Richtern, Generalstaatsanwälten und Staatsanwälten sowie Verwaltungsrichtern geführt, die in den ersten Grad befördert worden sind und sich der erstklassig geprüften Prüfung unterziehen werden das Prestige vom 31. Dezember 2022, wurden aufgenommen. Die Liste enthielt die Namen von 389 Richtern, 122 Staatsanwälten und 338 Verwaltungsrichtern.

Wer im Dezember 2022 in die erste Promotionsprüfung antritt, wird nicht in die Liste aufgenommen. Wer seinen Namen trotz Versetzung in den ersten Studiengang und nach Ablauf der Amtszeit nicht auf der Liste sehen kann, kann innerhalb von 30 Tagen bei der HSK einen schriftlichen Antrag auf Statusprüfung stellen.

In einem weiteren Beschluss der HSK wurden auch die Listen mit den Namen der Justizrichter, Generalstaatsanwälte und Staatsanwälte und Verwaltungsrichter veröffentlicht, die ihre 2-jährige Beförderungszeit bis Ende Dezember 2022 beendet haben.

Für Beschlüsse und Listen im Amtsblatt.

T24

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