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CMB hat neue Entscheidungen bezüglich öffentlicher Angebote getroffen

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Der Kapitalmarktausschuss (SPK) hat Entscheidungen getroffen, um einzelne Anleger bei öffentlichen Angeboten zu entlasten.

Im CMB-Wochenblatt wurde der „Grundsatzbeschluss des Vorstandsbeschlussgremiums Nr. i-SPK 5.2 (vom 19.01.2023 und 3/96 sk)“ zu öffentlichen Angeboten des Rates veröffentlicht. In der Erklärung wurde festgestellt, dass bei den ersten öffentlichen Angeboten im letzten Zeitraum ein geringer Teil des von einzelnen Anlegern geforderten Preises erfüllt wurde.

„Der Vorstand hat Entscheidungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Forderungen der Privatanleger aus den Börsengängen stärker erfüllt werden, dass freie und/oder private Fonds mit einer begrenzten Anzahl von Anlegern oder einer kleinen Anzahl von Anlegern, die einen wertvollen Teil des Fonds besitzen, nicht auch kaufen viele Aktien im ersten öffentlichen Angebot von Aktien, die gegen den persönlichen Investor sein können.Die Erklärung enthielt die folgenden Informationen:

„Dementsprechend wird im Rahmen des erstmaligen öffentlichen Angebots von Anteilen nicht-öffentlicher verbundener Unternehmen, damit die Gratis- und/oder Investmentfonds mit dem Zusatz „privat“ in ihrer Bezeichnung als institutionelle Anleger gelten, „die Anzahl der Investoren sollten nicht weniger als 50 sein‘ und ‚Gesamtzahl aller Investoren‘. „Die Bedingungen, nicht mehr als 20 Prozent der Anzahl der Fondsbeteiligungsanteile zu haben, müssen in der Mitte erfüllt sein. Freie und/oder private Fonds, die dies tun die diese Regeln nicht erfüllen, werden als Einzelanleger belohnt.“

Änderung der Bedingungen für institutionelle Anleger

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die Anfragen von Vermögensverwaltungsgesellschaften im Namen ihrer Kunden, mit denen sie individuelle Vermögensverwaltungsverträge abgeschlossen haben, nicht im Rahmen des institutionellen Anlegerclusters berücksichtigt werden, und die folgenden Begriffe wurden aufgenommen:

„Organisationen, die mindestens zwei der Kriterien erfüllen, die zuvor als in den Bereich institutioneller Investoren eingestuft wurden, mit einer aktiven Gesamtsumme von 50 Millionen TL, einem jährlichen Nettoeinkommen von 90 Millionen TL und einem Eigenkapital von mehr als 5 Millionen TL, werden nicht mehr als institutionelle Anleger betrachtet.Beträgt der Marktwert der der Öffentlichkeit angebotenen Aktien während des öffentlichen Angebotsprozesses 100 Millionen TL oder weniger, wird der Betrag in der Entscheidung über die Durchführung des „Sell on the Stock Die Exchange-Methode wird mit 250 Millionen TL angewendet.(AA)

T24

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