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Exporte von gefrorenen Zwiebeln und Kartoffeln wurden registriert

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„Frozen Onion“ und „Frozen Potato“ wurden ebenfalls in die Liste der Artefakte für den Export aufgenommen.

Das vom Handelsministerium vorbereitete „Kommuniqué über die Änderung der Erklärung über registrierte Ausfuhrwaren“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Mit dem Communiqué wurden gefrorene Zwiebeln (ungekocht oder durch Dämpfen oder Kochen in Wasser gekocht) und gefrorene Kartoffeln (durch andere Verfahren aus Essig oder Essigsäure zubereitet oder in Dosen, gefroren) in die „Liste der registrierungspflichtigen Waren“ aufgenommen. (AA)

T24

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