Fall „Armenischer Völkermord“ gegen İHD-Ko-Generalführer Türkdoğan aufgrund der Erklärung vor 5 Jahren

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Co-Leiterin der Human Rights Association (İHD) Öztürk Turkdogan4 Jahre später wurde eine Klage gegen eingereicht.

Laut den Nachrichten von Sibel Yukler von MLSA wurde eine Klage gegen Turkdogan wegen „öffentlicher Beleidigung des Staates der Republik Türkei (TCK 301/1)“ eingereicht. Die am 24. April 2017 auf der Website des Vereins veröffentlichte Anklage lautet „Stoppt die Leugnung des Völkermords an den Armeniern für Gerechtigkeit und Wahrheit!“, die angeblich „bei Benachrichtigung entdeckt“ wurde. Die betitelte Aussage wurde als Beweis angeführt.

Die Generalstaatsanwaltschaft von Ankara bat um Erlaubnis, gegen Türkdoğan Ermittlungen wegen „offener Demütigung der türkischen Nation und des Staates der Republik Türkei“ durchführen zu dürfen. Das Ministerium hat dagegen eine Untersuchung wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Demütigung des Staates der Republik Türkei“ im Rahmen des Vorwurfs zugelassen.

Vier Seiten der achtseitigen Anklageschrift, die am 30. Dezember 2021 erstellt wurde, enthielten die relevanten Elemente internationaler Abkommen, die die Meinungsfreiheit garantieren, und die etablierte Rechtsprechung des EGMR zur Meinungsfreiheit. Der Staatsanwalt argumentierte jedoch, dass die fragliche Aussage nicht in demselben Zusammenhang betrachtet werden könne.

Perinçek gegen die Große Kammer des EGMR vom 15.10.2015. In der Anklageschrift, die sich auf die Schweizer Entscheidung bezieht, wurde behauptet, dass „einer Nation oder Gemeinschaft Völkermord nicht angelastet werden kann wegen Schmerzen, die zu irgendeinem Zeitpunkt vor 1948 erlitten wurden“, und dass die Äußerungen „die türkische Nation und die Republik der Türkei unter Verdacht vor der Geschichte“.

In der Anklageschrift, die sich auf die Aktivitäten des İHD bezieht, heißt es: „Es ist undenkbar, dass eine nach den Gesetzen der Republik Türkei gegründete Nichtregierungsorganisation gegen die Interessen der türkischen Nation und der Republik arbeitet der Türkei“.

Im Gegenteil, die Anklageschrift bestand darauf, „die türkische Nation zu beleidigen“, mit dem Argument, dass „die Äußerungen und Thesen die türkische Nation vor der Geschichte und in der internationalen Gemeinschaft demütigen, dass sie die Republik Türkei und die türkische Nation offen demütigen und dass die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten wurden.“ Öztürk Türkdoğan wurde zur Bestrafung aufgefordert.

Die Anklage wurde vom 24. Strafgericht erster Instanz in Ankara angenommen.

T24

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