Die EU bereitet sich darauf vor, Barzahlungen mit 10.000 Euro zu beenden

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Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) haben sich darauf geeinigt, Barzahlungen bei 10.000 Euro zu beenden und Krypto-Prozesse über tausend Euro streng zu überwachen.

Für Finanzprozesse in den EU-Mitgliedstaaten gelten strengere Regeln. Große Barzahlungen werden in EU-Ländern eingestellt, um die Geldwäsche für die Übeltäter zu erschweren.

Es kann auch eine niedrigere Grenze gelten.

Barzahlungen über 10.000 Euro werden in EU-Ländern verboten. Die Mitgliedstaaten können für Barzahlungen eine Grenze von weniger als 10.000 Euro festlegen.

Geldwäsche durch Juweliere wird erschwert.

Die EU wird in der Lage sein, ihre Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf die gesamte Krypto-Division auszudehnen.

Krypto-Asset-Dienstleister müssen sich um ihre Kunden kümmern. In diesem Rahmen müssen Krypto-Dienstleister Fakten und Informationen über ihre Kunden überprüfen.

Die Anonymität der Identität wird bei Krypto-Assets schwieriger

Die Verschleierung von Identitäten wird beim Handel mit Krypto-Assets noch schwieriger. Krypto-Dienstleister müssen Kunden, die mehr als tausend Euro verarbeiten, einer Due Diligence unterziehen.

Von der EU gelistete Drittländer werden auch von der Financial Action Mission Force (FATF) gelistet, die internationale Standards zur Verhinderung von Geldwäsche festlegt. In diesem Rahmen werden schwarze und graue Listen der EU erstellt, die die FATF-Listen widerspiegeln.

Nach dieser Phase werden Verhandlungen in der Mitte des EU-Rates und des Europäischen Parlaments (EP) geführt, um die betreffende Verordnung abzuschließen.

Nachdem sich beide Institutionen auf einen gemeinsamen Rechtstext geeinigt haben, wird die Verordnung offiziell genehmigt und tritt in Kraft.

Derzeit gibt es in der EU keine Beschränkungen für Barzahlungen. Aber viele Mitgliedsstaaten setzen ihre eigenen Ziele.

Barzahlungen sind in Frankreich bis zu 1.000 Euro, in Italien, Belgien und Portugal bis zu 3.000 Euro und in Polen bis zu 15.000 Euro möglich.

Für Zahlungen oberhalb dieser Grenzen muss das Bankensystem verwendet werden.

Derzeit gibt es in Deutschland keine Begrenzung für Barzahlungen, aber bei Zahlungen über 10.000 Euro ist ein Ausweis erforderlich.

(AA)

T24

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