Veröffentlichung im Amtsblatt: Handelsketten übermitteln die Daten der von ihnen zum Verkauf angebotenen Werke an das System des Handelsministeriums

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Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die im Einzelhandel anzuwendenden Elemente und Regeln wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dementsprechend werden Handelsketten Informationen über die von ihnen verkauften Werke an das System des Handelsministeriums übermitteln.

Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung Filialisten mit mehr als zweihundert Filialen werden verpflichtet, die von ihnen verkauften Produkte und die Daten ihrer Filialen an das vom Ministerium festgelegte System zu übermitteln.

In die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die im Einzelhandel anzuwendenden Grundsätze und Regeln wurden folgende Begriffe aufgenommen:

„Mit dem Ziel, Strategien zu entwickeln, den Einzelhandel in Übereinstimmung mit aktiven und nachhaltigen Wettbewerbsbedingungen zu gestalten, die Öffentlichkeit aufzuklären und den Verbrauchern Preisvergleiche zu ermöglichen, haben Handelsketten mit mehr als zweihundert Filialen, die sich mit dem Verkauf von schnell Warentransporte im Lebensmitteleinzelhandel und die von ihnen zum Verkauf angebotenen Produkte gehören ihren Filialen und ist für die Übermittlung der Daten an das vom Ministerium festgelegte System zuständig. Diese Informationen können mit den relevanten Institutionen, Organisationen und der Öffentlichkeit geteilt werden. Art und Originale der Datenübermittlung werden vom Ministerium festgelegt und den zuständigen Filialisten mitgeteilt.“

T24

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