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Deutschland vereinfacht das Asylverfahren

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Der Bundestag, das Unterhaus des Deutschen Bundestages, hat zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe verabschiedet, die im Mittelpunkt der Kostbarkeiten der Einwanderungspolitik der Bundesregierung stehen.

Der Gesetzesentwurf, der die Asylverfahren in Deutschland beschleunigen soll, hat den Bundestag mit den Stimmen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP passiert. Die CDU-Parteien, die Linkspartei und die Alternative für Deutschland (AfD) stimmten gegen den Gesetzentwurf. Bundestagsvorsitzende Bärbel Bas kündigte an, dass sich zwei Abgeordnete der Stimme enthalten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Asylverfahren in maximal sechs Monaten abgeschlossen sein soll. Bei Vorliegen triftiger Gründe kann diese Frist jedoch auf bis zu 18 Monate verlängert werden.

Einer der auffälligsten Aspekte des Gesetzentwurfs ist die Abschaffung der sogenannten Systematischen Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

In der aktuellen Regelung wird nach einer bestimmten Frist geprüft, ob im Verfahren der Anerkennung der Asylberechtigung und der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ein zufälliger Annullierungs- oder Widerrufsgrund vorliegt. Wenn der Gesetzentwurf Gesetz wird, findet eine Überprüfung nur „bei Bedarf“ statt.

Darüber hinaus können Anhörungen im Asylverfahren in Ausnahmefällen telefonisch durchgeführt werden.

Aufenthaltsrecht

Der Bundestag nahm auch den Gesetzentwurf an, der den Weg für ein Bleiberecht für geduldete Personen ebnet, weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde, sie aber aus verschiedenen Gründen nicht in ihre Länder zurückgeschickt werden konnten. Bei der Abstimmung stimmten 371 Bundestagsabgeordnete dafür und 227 Abgeordnete dagegen. 57 Abgeordnete enthielten sich.

Alle Abgeordneten der Koalitionsparteien stimmten für den neuen Gesetzentwurf. Die Mehrheit der Vertreter der Christlich Demokratischen Partei (CDU) und der Christlich Sozialen Union (CSU) stimmte dagegen. Auch 20 Abgeordnete der Christenunion enthielten sich.

Der verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, Ausländern, die ohne rechtliche Sicherung in Deutschland leben, sich aber integrieren konnten, ein Aufenthaltsrecht zu gewähren.

Dem Gesetzentwurf zufolge erhält eine Person, die sich bis zum 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland aufgehalten hat, 18 Monate Zeit, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen, wenn sie in diesem Zeitraum keine Ordnungswidrigkeiten begangen hat. Inmitten der Regeln rund ums Wort stehen Deutschkenntnisse und die Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt finanziell bestreiten zu können. Wer die geforderten Bedingungen nach 18 Monaten nicht erfüllt, wird wieder in den Status „geduldet“ versetzt.

Neben Kriminellen werden diejenigen, die ihre Identität aus Angst vor Abschiebung verbergen, von diesem Artikel nicht profitieren können.

Die Regierung gibt an, dass die Zahl der Menschen, die von dem Gesetz betroffen sein werden, bei etwa 136.000 liegt.

T24

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