Die Umgebungslärmschutzverordnung wurde aktualisiert: Aktivitäten im Freien können zwischen 10.00 und 01.00 Uhr durchgeführt werden

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Die Umgebungslärmschutzverordnung des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Danach können Outdoor-Aktivitäten in der Mitte von 10.00 bis 01.00 Uhr stattfinden. Arbeitsplätze, an denen Musik übertragen wird, werden nach unterschiedlichen Faktoren wie Sommer- und Winterzeit zugelassen.

Laut der Erklärung des Ministeriums gibt es Probleme bei der Umsetzung der Verordnung aufgrund der Aufhebung einiger Entscheidungen über die Lärmbelästigung in der Verordnung über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch die Entscheidung des Staatsrates. Die derzeitige Verordnung wurde abgeschafft und die Verordnung als Ergebnis hochrangiger Diskussionen über die im Rahmen von Pflichten, Befugnissen und Verantwortlichkeiten zu treffenden Entscheidungen vorbereitet.

Im Rahmen der Neuregelung wurden stadtspezifische Regelungen zum Lärmschutz, zur Anpassung der Lautstärke bei Aktivitäten im Freien, zur Genehmigungsgrundlage für Feuerwerke, zum kontinuierlichen Überwachungssystem für Lärm, zur Zeiteinstellung für Baustellen, zum Lärmschutz für historische Gebäude und zum Lärmschutz eingeführt Zuordnung mit 81. Daher wird in der Stadt ein spezielles Lärmmanagement angewendet.

Es wurde eine Regelung getroffen, die den Schutz von Mensch und Umwelt unter allen Umständen, den Schutz sowohl der Bürger als auch des Departements und das lokale Management von Umgebungslärm ermöglicht, wobei die Unterschiede berücksichtigt werden, die insbesondere in Tourismusregionen und im Landesinneren zu beobachten sind und östlichen Teilen der Türkei.

Die Erlaubnis wird für Musiksendungen im Vergleich zu Sommer- und Winterperioden erteilt.

Es wurde beschlossen, dass die Arbeitszeiten der Arbeitsplätze, an denen Musik ausgestrahlt wird, mit Beschluss des örtlichen Umweltrates der Provinz unter Berücksichtigung der Sommer- und Winterperioden, der Besonderheiten der Region, strategischer Lärmkarten und Aktionspläne neu organisiert werden können. Im Vergleich zu der im Rahmen der Lautstärkeanpassung getroffenen Anordnung für Outdoor-Aktivitäten werden Outdoor-Aktivitäten in der Mitte von 10.00-01.00 Uhr durchgeführt, da der Lärm aufgrund der geringeren Hintergrundgeräusche nachts stärker wahrnehmbar ist. Musiksendelizenzen werden an Unternehmen vergeben, die Musik nach Maßgabe der gesondert erstellten Akustikgutachten ausstrahlen.

Für die Verwendung von Feuerwerkskörpern ist eine Genehmigung erforderlich

Bei dreimaligem Verstoß gegen die akustischen Meldungen innerhalb desselben Kalenderjahres wird die Musikausstrahlungserlaubnis entzogen. Mit der Verordnung war es obligatorisch, die Genehmigung der örtlichen Zivilbehörde einzuholen, indem Zeit und Ort für die Verwendung von Feuerwerkskörpern mitgeteilt wurden.

Darüber hinaus werden bei den Regelungen für Arbeitsplätze und Seefahrzeuge, die Musik senden, zu installierende Lärmbegrenzungssysteme und Überwachungssysteme, die das Ministerium immer elektronisch informieren, die Kontrolle des Lärms an seiner Quelle und die Überwachung von Lärmquellen zu jeder Zeit sicherstellen .

Verwaltungssanktionen können verhängt werden

Für Seeschiffe, die Musik ausstrahlen, werden die Grenzkoordinaten der Bereiche, in denen Musik ausgestrahlt werden kann, durch den Beschluss des Rates für lokale Umgebung der Provinz festgelegt, und es werden Verwaltungssanktionen verhängt, wenn sie außerhalb der festgelegten Koordinaten operieren.

Es wird sichergestellt, dass der von den Musik übertragenden Seefahrzeugen ausgehende Umgebungslärmpegel an den von der Landesdirektion festgelegten Stellen stets mit einem Monitoringsystem überwacht wird. Mit der Verordnung wurde ein zeitlicher Ausgleich für den Baustellenlärm eingeführt. Dementsprechend wird es in der Mitte von 10.00-22.00 Uhr durchgeführt, da die Baustellenaktivitäten in den Wohngebieten nicht kontinuierlich sind und periodisch durchgeführt werden.

Innerhalb von drei Jahren werden Lärmaktionspläne erstellt

Für Erschütterungsgrenzwerte in Regionen, in denen sich historische und natürliche Bauwerke befinden, wurden Umwelterschütterungsgrenzwerte vereinbart. Diese Grenzanlagen können durch sensible und umfassende Erschütterungsmessungen und wissenschaftliche Untersuchungen in Gebieten, in denen sich historische und natürliche Bauwerke befinden, begrenzt werden.

Mit der Verordnung wurde eine Vorschrift für die Erstellung strategischer Lärmkarten und strategischer Lärmaktionspläne innerhalb von drei Jahren in Provinzen getroffen, die keine strategische Lärmkarte haben. In diesem Zusammenhang wird eine Wissensbasis geschaffen, die vom Ministerium erstellte akustische Berichte, strategische Lärmkarten und strategische Lärmaktionspläne umfasst.

T24

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