Erklärung des Innenministeriums zu den in Kommunen durchgeführten Terrorermittlungen

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Innere Das Ministerium erklärte, dass die Informationen und Ergebnisse, die in der Stadtverwaltung Mersin und der Stadtverwaltung Ataşehir im Rahmen der in den Stadtverwaltungen durchgeführten Terrorismusermittlungen erlangt wurden, mit den Büros der Generalstaatsanwaltschaft geteilt wurden; Er erklärte, dass die Ermittlungen und Ermittlungen in der Stadtverwaltung von Istanbul und der Stadtverwaltung von Seyhan in kurzer Zeit abgeschlossen und an die Generalstaatsanwaltschaft übergeben werden.

Das Ministerium gab eine schriftliche Erklärung zu den vom Ratsvorsitz für Zivilinspektion durchgeführten Terrorermittlungen in Gemeinden ab.

In der Erklärung wurde betont, dass alle Arten von Anzeigen und Beschwerden über Kommunen, die dem Ministerium vorgelegt wurden, sorgfältig geprüft und alle Vorwürfe bezüglich terroristischer Aktivitäten unverzüglich einem Überprüfungs- und Untersuchungsprozess unterzogen wurden.

„Als Ergebnis der Untersuchungen und Ermittlungen werden im Falle des Auffindens eines mit terroristischen Organisationen verbundenen oder verbundenen Arbeitnehmers die Einstellungsverfahren dieses Arbeitnehmers geprüft und die diesbezüglich erlangten Informationen und Erkenntnisse an die zuständigen Generalstaatsanwaltschaften weitergeleitet mit den von unseren Inspektoren erstellten Depotberichten.

In diesem Zusammenhang wurden die Feststellungen sowie die Informationen und Feststellungen, die als Ergebnis der Untersuchungen und Ermittlungen in der Stadtverwaltung Mersin und der Stadtverwaltung Ataşehir erlangt wurden, mit den bevollmächtigten Generalstaatsanwälten geteilt. Die in der Stadtverwaltung Istanbul und der Stadtverwaltung Seyhan durchgeführten Untersuchungen und Ermittlungen werden innerhalb kürzester Zeit abgeschlossen, und die Informationen und Erkenntnisse, die durch die von unseren Inspektoren zu erstellenden Hinterlegungsberichte gewonnen werden, werden an die zuständigen Generalstaatsanwaltschaften übermittelt. Die Namen der Personen, bei denen festgestellt wird, dass sie mit terroristischen Organisationen in Verbindung stehen oder ihnen nahe stehen, werden in den von unseren Inspektoren erstellten Hinterlegungsberichten an die Generalstaatsanwaltschaft übermittelt.

T24

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