Neuentwicklung im Angebot „Atatürk-Stadion“: „Gesetzes“-Problem für Fenerbahçe
Während die Diskussionen um den Namen des Şükrü-Saracoğlu-Stadions bei Fenerbahçe weiterhin Atatürk-Stadion lauten, dürfte das entsprechende Thema in der Verordnung der Generaldirektion für Sportdienste den Gelb-Dunkelblauen-Klub daran hindern.
Bei Fenerbahçe sorgte der Vorschlag, den Namen des Ülker-Stadions Şükrü Saracoğlu Sports Complex in „Atatürk-Stadion“ umzubenennen, für große Aufregung und erhielt Unterstützung von der Gemeinde.
Laut den Nachrichten von Milliyet haben gelb-dunkelblaue Menschen in dieser Hinsicht einen wertvollen gesetzlichen Nachteil. In Artikel 7 der „Verordnung über Namensgebungseinrichtungen“ der Generaldirektion für Sportdienste gibt es einen Abschnitt „Namensnennungsverbote“.
Der Abschnitt enthält die folgenden Begriffe:
1-) Namen und Titel von Atatürk dürfen nicht an private Einrichtungen für Leibeserziehung und Sport vergeben werden, die von echten und juristischen Personen eröffnet und betrieben werden.
2-) Atatürks Namen können nur einer der ähnlichen Einrichtungen in einer Stadt gegeben werden.
Olympiastadion und Saraçoğlu
Die Existenz des Atatürk-Olympiastadions in Istanbul bindet Fenerbahçe aufgrund dieser Regelung an Händen und Armen. Aus diesem Grund wird die gelb-dunkelblaue Verwaltung zunächst daran arbeiten, diese Gesetzgebung zu überwinden. Abgesehen davon wird Fenerbahçe versuchen, die erforderliche Genehmigung zu erhalten, indem es sich mit dem Ülker-Cluster und der Familie Saracoğlu trifft, deren Vertrag 2025 ausläuft.
T24