Alle Arten von Versammlungen und Demonstrationen sind in Bingöl für 15 Tage verboten.

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Das Gouvernement Bingöl gab bekannt, dass alle Arten von Aktivitäten wie Versammlungen, Märsche, Presseerklärungen, Hungerstreiks, Sitzstreiks, Kundgebungen, Stände und Zelte für 15 Tage in der gesamten Provinz verboten sind.

In der Erklärung des Gouverneursbüros wurde unterstrichen, dass die türkischen Streitkräfte die Claw-Sword-Luftoperation gegen die Regionen Kandil, Asos, Hakurk im Norden des Irak und Ayn El-Arab, Tel Rıfat, Cizire und erfolgreich durchgeführt haben Derik-Regionen im Norden Syriens.

In der Erklärung wurde festgestellt, dass Handlungen, die die Terrororganisation PKK/KCK preisen und unterstützen, von der oder den Personen, die die Terrororganisation unterstützen, an verschiedenen Stellen in Bingöl durchgeführt werden können. Es wird bewertet, dass Veranstaltungen wie Versammlungen, Märsche und Pressemitteilungen gegen die genannte Operation organisiert werden können und die Operation von der Öffentlichkeit diskreditiert werden kann, dass unser Land und die türkischen Streitkräfte diskreditiert werden können, Handlungen, die die Sicherheit beeinträchtigen werden Leben und Eigentum von Bürgern eintreten können und dass unerwünschte Ereignisse eintreten können, die unerwünschte Ereignisse verursachen.“ war inklusive.

In der Erklärung heißt es: „ In Anbetracht der Tatsache, dass es wichtige Anzeichen dafür gibt, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit in einer Weise gestört werden, die das normale Leben stoppen oder unterbrechen wird, wird es schwierig sein, die Sicherheit von Leben und Eigentum, die persönliche Immunität, die Sicherheit in Bezug auf Ersparnisse und das Gemeinwohl zu gewährleisten. , Aufmärsche, Pressemitteilungen, Hungerstreiks, Sitzstreiks, Kundgebungen, Stände, Zelte, Verteilung von Flugblättern/Broschüren, Aufhängen von Plakaten/Plakaten usw.) Es ist für einen Zeitraum von 15 Tagen, vom 00.01. bis zum 21. November 2022, verboten 23.59 am 5. Dezember 2022 gemäß dem 17. und 19. Aspekt des Gesetzes Nr. 5442 und den Aspekten 11/A, B und C des Provinzialverwaltungsgesetzes Nr. 5442.

T24

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