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Neue Regelung für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen

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Personen, die mit ihren Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen im Rahmen der vorübergehenden Einfuhrregelung in die Türkei kommen, können die Verpflichtungserklärungen, die sie abgeben müssen, auch in elektronischer Umgebung abgeben, wenn sie ohne Fahrzeug ins Ausland fahren.

Erstellt vom Handelsministerium „Mitteilung zur Änderung der zollamtlichen Allgemeinverfügung über vorübergehend eingeführte Landfahrzeuge“Sie ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.

Danach dient die im Rahmen des Zollgesetzes verhängte Strafe bei der pflichtlosen Ausreise ohne Fahrzeug der Vorschrift. „Strafen, die zu Steuerausfällen führen“vom Anwendungsbereich ausgeschlossen „Strafen für Unregelmäßigkeiten“unter genommen.

Darüber hinaus wurde es Personen ermöglicht, die mit ihren Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen in die Türkei kommen, wenn sie das Land ohne Fahrzeug im Rahmen der diskontinuierlichen Einfuhrregelung zeitweise verlassen wollen, mit dem Hinweis, dass die Fahrzeuge fragliche wird nicht durch den Vielfraß verwendet werden. Die Erklärung tritt am 9. November 2022 in Kraft. (AA)

 

T24

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