Im Fall der Alexandriner, die den Angestellten des Diebstahls von 5 Millionen Lira beschuldigten, wird eine Stellungnahme abgewartet; „Sie haben gefälschte Quittungen verwendet“
Die Vertreter der 4. Generation der Familie, die den vor 155 Jahren in Bursa gegründeten „İskenderoğlu Kebap“ führt Kayhan und Oguzhan Iskenderoglu Der Prozess wurde wegen der Thesen der Brüder fortgesetzt, dass der Arbeiter in 5 Jahren 5 Millionen Lira ohne Methode erhalten habe. Die Anwälte der Beklagten erklärten, dass sich das Gutachten nur auf die Kameraaufnahmen beziehe und verlangten, dass die Finanzunterlagen des Unternehmens geprüft und erneut ein Gutachten erstellt würden, mit dem Argument, dass es sich bei dem Unternehmen um Steuerhinterziehung handele. Wenn der Anwalt des Klägers „Richter, Sir, wir sind keine Steuerhinterziehung; Wir haben sogar die Steuer auf das Geld bezahlt, das unsere Mitarbeiter gestohlen haben. sagte. Die Anhörung wurde vertagt, damit der Staatsanwalt seine Stellungnahme abgeben konnte.
„Es ist kein einfacher Diebstahl, es ist Betrug“
Der Prozess bezüglich des Vorfalls in ‚İskenderoğlu Kebapçısı‘ wurde fortgesetzt. Einer der in Haft befindlichen Angeklagten, EC, der Beschwerdeführer Oğuzhan İskenderoğlu und die Anwälte der Parteien nahmen an der Anhörung teil. Oğuzhan İskenderoğlu, der vor Gericht eine Erklärung abgab, erklärte, dass es nach dem Vorfall in der Presse in der Gesellschaft den Eindruck gab, dass das Unternehmen sich des gestohlenen Geldes nicht bewusst war, da das Unternehmen so stark war. „Wir haben Kredite verwendet, um die Gehälter unserer Mitarbeiter zu bezahlen. Die Angeklagten haben gefälschte Quittungen verwendet. Der Vorfall ist nicht so einfach wie Diebstahl, sondern glatter Betrug.“sagte.
Auch die Anwälte der Angeklagten, die vor Gericht sprachen, erklärten, dass sich das Gutachten nur auf die Kameraaufnahmen beziehe, und forderten eine Einsicht in die Finanzunterlagen des Unternehmens und eine erneute Erstellung eines Gutachtens mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung des Unternehmens.
Mit der Feststellung, dass dem Angeklagten der Tatbestand des „Betrugs“ nachgewiesen sei, stellt der Anwalt des Beschwerdeführers die Steuerhinterziehung in Frage. „Richter, Sir, wir sind keine Steuerhinterziehung; Wir haben sogar die Steuer auf das Geld bezahlt, das unsere Mitarbeiter gestohlen haben.sagte.
Der Richter vertagte die Anhörung, damit der Staatsanwalt seine Stellungnahme abgeben konnte. (DHA)
T24