KYK reduzierte die Aufenthaltserlaubnis für Studierende im Ausland von 75 auf 30 Tage
Das Auslandsaufenthaltsrecht für Universitätsstudenten, die in den Wohnheimen der Credit and Hostels Institution (KYK) untergebracht sind, wurde von 75 Tagen pro Jahr auf 30 Tage reduziert.
Laut den Nachrichten von Anıl Varlı aus Birgün wurde keine offizielle Ankündigung oder Erklärung bezüglich der neuen Regelung abgegeben. Die Studierenden wurden auf die Regelung aufmerksam, als sie die „Young us“-Anwendung betraten. Bei der Eingabe des Antrags wird angegeben, dass das Urlaubsrecht 30 Tage beträgt.
Ein Student zum Thema schrieb auf der Plattform „comlaintvar“ Folgendes:
„Ich bleibe im KYK. Die Urlaubstage wurden auf 30 Tage verkürzt. Wir werden unsere Familie nicht mehr sehen. Während wir über die Erhöhung der Bettenzahl im Zimmer sprachen, wurde unser Urlaubsanspruch jetzt auf 30 Tage reduziert. Wir sind Personen ab 18 Jahren. Verwandeln Sie Schlafsäle nicht in einen unerträglichen Bereich, dies ist kein Gefängnis. Tag für Tag kämpfen die Schüler damit, wie sie das Leben schwieriger machen können. Mit diesen Fragen wollen wir nicht die schönste Zeit unseres Lebens verbringen.“
T24