Diyanets Beschwerde, Prof. Entscheidung über die Nichtverfolgung von Celal Şengör
„Um die religiösen Kosten eines Teils der Öffentlichkeit öffentlich zu verunglimpfen“ Das Kultuspräsidium erstattete Beschwerde mit dem Vorwurf von Prof. DR. Celal SengorDie Staatsanwaltschaft entschied, keine Anklage zu erheben.
Şengör erklärte im Rahmen des One on One Science-Programms, an dem er in Habertürk teilnahm, dass es keinen Beweis dafür gibt, dass die Propheten Moses und Abraham gelebt haben, und dass der einzige Prophet, von dem definitiv bekannt ist, dass er als historische Persönlichkeit gelebt hat, der Prophet ist. Er sagte, er sei Mohammed. Das Präsidium für religiöse Angelegenheiten reichte wegen der von Şengör verwendeten Ausdrücke Beschwerde bei RTÜK und der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul ein. Während die Sendung von der RTÜK bestraft wurde, wurde Şengör von der Staatsanwaltschaft wegen „öffentlicher Beleidigung der von einem Teil der Öffentlichkeit angenommenen religiösen Werte“ vorgeladen.
Der Server des Programms Fatih Altayli gab bekannt, dass für Şengör eine Entscheidung über die Nichtverfolgung ergangen sei. In Altaylis Artikel, „Mit anderen Worten, die Staatsanwaltschaft hat entschieden, dass die Worte von Celal Şengör kein Verbrechen zur Beleidigung, Beleidigung des Judentums, des Christentums oder des religiösen Glaubens waren. Ehrlich gesagt kann ich sagen, dass wir wieder Vertrauen in die Justiz haben.“sagte.
T24