AYM-Führer: Es gibt fast 123.000 Einzelanträge, solche Anträge gibt es bei keinem nationalen Gericht.
Vorsitzender des Verfassungsgerichtshofs (AYM) Zühtü ArslanAnzugeben, dass es 123.000 Einzelanträge gibt, “ Es gibt keinen solchen Antrag vor irgendeinem Verfassungsgericht oder nationalen Menschenrechtsgericht der Welt.“ sagte.
AYM-Führer Arslan, abgehalten im Hotel in Trabzon, “ Unterstützung der wirksamen Umsetzung der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zu Grundrechten„Er hat an der Podiumsdiskussion teilgenommen.
Arslan sagte, dass der Verlust einer Person, deren in der Verfassung garantiertes Recht verletzt wird, unbedingt entschädigt werden sollte. Dies ist eigentlich eine Forderung unserer Verantwortung gegenüber dem Einzelnen als Staat, aber über diesen subjektiven Faktor hinaus ist die objektive Wirkung der persönlichen Ansprache noch wertvoller. Der Hauptzweck der Individualbeschwerde besteht darin, die Ansprüche wegen Verletzung von Rechten aller Personen in einem Land zu beseitigen, nicht sie zu erfüllen. Auch dies ist nicht möglich.
Das Verfassungsgericht ist ein Gericht mit 15 Mitgliedern und knapp über 100 Berichterstattern. Heute gibt es fast 123.000 Einzelanträge bei unserem Gericht mit seinem Prestige. Es gibt keinen solchen Antrag vor irgendeinem Verfassungsgericht oder nationalen Menschenrechtsgericht auf der Welt. Das müssen wir akzeptieren, ein Gericht, das mit einer hohen Arbeitsbelastung konfrontiert ist und sich Tag für Tag mit einer zunehmenden Situation anstrengen muss, kann sich nicht anstrengen, die subjektive Wirkung mit so vielen Einzelanträgen zu versehen.“ sagte.
„Verwaltungsbehörden müssen die Grundlagen der Prinzipien bei der Prozessgestaltung berücksichtigen“
In Anbetracht dessen, dass die einzige Lösung darin besteht, die objektive Wirkung der individuellen Anwendung zu erkennen und sie erfolgreich anzuwenden, sagte Arslan: “ Unter objektiver Wirkung verstehen wir, dass die Organe der Legislative, der Exekutive und der Justiz, die Verwaltungsbehörden und die für die Wiedergutmachung der Verletzung zuständigen Behörden die Quellen der Rechtsverletzung austrocknen müssen, ohne eine erneute Beschwerde beim Verfassungsgericht abzuwarten.
Die Verwaltungsbehörden müssen bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren die Verletzungsentscheidungen des Verfassungsgerichtshofs in Einzelanträgen, die Beziehungen dieser Entscheidungen und die Originale der in der Entscheidung dargelegten Grundsätze berücksichtigen. Wenn Sie dies tun, können wir verhindern, dass neue Verstöße durch neue Anwendungen entstehen. Wir können dies auch die präventive Funktion der individuellen Anwendung nennen.‚ er sagte.
T24