Zollsenkung auf Sonnenblumenkernimporte

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Der Zoll auf Importe von Sonnenblumenöl wurde von 27 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.

Der Präsidialbeschluss zur Änderung des Einfuhrregelungsbeschlusses wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend wird der Zollsatz von 5 Prozent auf Sonnenblumenkerne erhoben, die aus vielen Ländern importiert werden, darunter Malaysia, Südkorea, die Europäische Union, das Vereinigte Königreich, Georgien und Singapur.

Bei der Einfuhr des betreffenden Werks aus Bosnien und Herzegowina werden keine Zollgebühren erhoben.

Die Entscheidung wird am siebten Tag nach heute wirksam.

T24

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