Neue Regelung für aus dem Ausland mitgebrachte Handys: Sie tritt im November in Kraft!

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Das Handelsministerium kündigte an, dass die Verordnung zur Überwachung der Anzahl der von Passagieren aus dem Ausland mitgebrachten Mobiltelefone über einen Zeitraum von 3 Jahren und zur Verhinderung, dass Passagiere mehr als ein Telefon in 3 Jahren über ihre Ausnahmerechte hinaus mitbringen, am 1 November.

In der schriftlichen Erklärung des Ministeriums wurde daran erinnert, dass Passagiere, die aus dem Ausland kommen, ihre Mobiltelefone einmal alle 3 Jahre von Zöllen befreien können.

In der Erklärung heißt es, dass für diese Telefone „die Bedingung der Nutzung der für die Identitätsnummer des Passagiers registrierten Leitungen“ hinzugefügt wurde, „Innerhalb des besagten Antrags wird eine wertvolle Regelung unter der Koordination des Handelsministeriums, Generaldirektion für Zollschutz, umgesetzt, um die technische Verfolgung der Ausnahmegrenze für mitreisende Mobiltelefone (1 in drei Kalenderjahren) zu ermöglichen ) Im Rahmen des Projekts wird die Anzahl der von den Passagieren innerhalb der Dreijahresfrist mitgebrachten Mobiltelefone erfasst und die Passagiere daran gehindert, mehr als ein Telefon in 3 Jahren über ihre Ausnahmerechte hinaus mitzubringen.Begriffe verwendet wurden.

Dank der mit dem von der Informationstechnologie- und Anschlussbehörde übertragenen Datennetz erstellten Abfragemaske werden laut Mitteilung die erforderlichen Inspektions- und Kontrollvorgänge durch die diensthabenden Zollschutzbeamten in den Zollbereichen am Eingang zum Zoll durchgeführt Land.

Der Antrag wird mit dem Prestige vom 1. November umgesetzt. Damit wird sichergestellt, dass die mitgebrachten Handys der Passagiere getrackt und der Missbrauch von Personenbefreiungen verhindert werden.

T24

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