Erklärung des Handelsministeriums zu aus dem Ausland mitgebrachten Mobiltelefonen

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Das Handelsministerium kündigte an, dass die Verordnung zur Überwachung der Anzahl von Mobiltelefonen, die von Passagieren aus dem Ausland innerhalb der 3-Jahres-Frist mitgebracht werden, und zur Verhinderung, dass Passagiere mehr als ein Telefon in 3 Jahren über ihre Ausnahmerechte hinaus mitbringen, am 1 November.

In der schriftlichen Erklärung des Ministeriums wurde daran erinnert, dass Passagiere, die aus dem Ausland kommen, ein Mobiltelefon in 3 Kalenderjahren von Zollgebühren befreien können.

In der Erklärung, in der es heißt, dass für diese Telefone „die Bedingung der Nutzung der auf die Identitätsnummer des Passagiers registrierten Leitungen“ hinzugefügt wurde, „im Rahmen der genannten Anwendung, um die technische Verfolgung der Freigrenze des Mobiltelefons zu ermöglichen Mit dem Passagier (1 Stück in drei Kalenderjahren) wird ein wertvoller Beitrag unter der Koordination der Generaldirektion für Zollschutz des Handelsministeriums geleistet. Eine Verordnung wird umgesetzt. Im Rahmen der technischen Arbeiten, die im Rahmen des Handelsministeriums und der Informationstechnologie- und Verbindungsbehörde durchgeführt werden, wird die Anzahl der von den Passagieren mitgebrachten Mobiltelefone über einen Zeitraum von drei Jahren überwacht und die Passagiere daran gehindert bringen mehr als ein Telefon in 3 Jahren über ihre Befreiungsrechte hinaus.

Laut Erklärung werden die erforderlichen Inspektions- und Kontrollprozesse von den diensthabenden Zollschutzbeamten in den Zollgebieten am Eingang des Landes durchgeführt, dank der Abfragemaske, die mit dem von Information Technologies and Connection übertragenen Informationsnetzwerk erstellt wurde Behörde.

Die betreffende Anwendung wird mit dem Prestige vom 1. November implementiert. Damit wird sichergestellt, dass die mitgebrachten Handys der Passagiere getrackt und der Missbrauch einzelner Ausnahmen verhindert werden.

 

T24

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