Die Entscheidung, Mehmet Ali Erbil gewaltsam zurückzubringen, in dem Fall, in dem er mit einem Antrag auf Inhaftierung von bis zu 8 Jahren und 10 Monaten vor Gericht gestellt wurde
Der Musiker, den er in dem Clip spielte Ece Ronay Bilir Mehmet Ali Erbil, gegen den eine Haftstrafe von insgesamt bis zu 8 Jahren und 10 Monaten beantragt wurde und dessen gewaltsame Verbringung beschlossen wurde, nahm nicht an der Anhörung teil und führte seine gesundheitlichen Probleme als Entschuldigung an. Gegen den Angeklagten Mehmet Ali Erbil wurde ein Haftbefehl erlassen, der gewaltsam zurückgebracht werden soll.
Während Ece Ronay Bilir an der Anhörung vor dem 67. anatolischen Strafgericht erster Instanz teilnahm, war der Angeklagte Mehmet Ali Erbil, der zwangsweise vorgeführt wurde, an der vorangegangenen Anhörung nicht anwesend. Die Anwälte der Parteien waren bei der Anhörung anwesend. Während Ece Ronay Bilir sagte, dass ihre Beschwerde fortdauere und sie eine Bestrafung des Angeklagten wünsche, sagte ihr Anwalt: „Der Gesundheitszustand des Angeklagten ist sehr gut, wie aus den Live-Übertragungen ersichtlich ist, die er auf Social-Media-Plattformen eröffnet hat.“
Der Anwalt von Mehmet Ali Erbil sagte: „Es ist offensichtlich, dass der Mandant mit der Operation und dem Gesundheitsbericht, der er sich unterzogen hat, entschuldigt ist. Wir werden für die nächste Anhörung bereit sein.“
Bei der Bekanntgabe seiner vorläufigen Entscheidung beschloss das Gericht, den Angeklagten Mehmet Ali Erbil mit Gewalt vorzuführen, und verschob die Anhörung.
Anklage
In der von der Anatolischen Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wurde festgestellt, dass die Nachrichten von Mehmet Ali Erbil Beleidigungen enthielten, die die Persönlichkeitsrechte von Ece Ronay Bilir verletzen würden, während eine andere Äußerung den Fehler „Bedrohung“ darstellte. Es wurde gefordert, den Angeklagten Mehmet Ali Erbil zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr 11 Monaten 15 Tagen bis 8 Jahren 10 Monaten zu verurteilen wegen der Vergehen „Sexuelle Belästigung durch elektronische Kommunikation“, „Beleidigung mit einer gesprochenen oder visuellen Nachricht“ und „ Bedrohungen‘.
T24