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Der Termin, an dem das Verfassungsgericht das „Zensurgesetz“ prüfen wird, steht fest

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Am 26. Oktober wird das Verfassungsgericht seine erste Überprüfung des Antrags der CHP auf Aufhebung und Aussetzung der Vollstreckung des 29. Elements durchführen, das dem türkischen Strafgesetzbuch (TCK) mit dem Gesetz zur Änderung des Pressegesetzes und bestimmter Gesetze hinzugefügt wurde , bekannt als das „Zensurgesetz“.

Der Oberste Gerichtshof hat den Antrag der CHP auf die Tagesordnung des Generalrates gesetzt, die Vollstreckung der 29. Ausgabe, die die Strafe für die „öffentliche Verbreitung irreführender Informationen“ mit dem Zensurartikel vorsieht, aufzuheben und auszusetzen.

Der Generalrat wird am Mittwoch, dem 26. Oktober, seine erste Überprüfung der Ansprüche durchführen. Liegt kein Mangel des Antrags vor, wird der Antrag an einem später zu bestimmenden Tag im Original besprochen.

Über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann die Generalversammlung des Verfassungsgerichtshofs in der ersten Prüfung und darüber auch in der Grundsatzprüfung entscheiden. (AA)

T24

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