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Die Entscheidung „UVP ist nicht erforderlich“ für den Steinbruch in Yatağan wurde vom Gericht aufgehoben

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Das Büro des Gouverneurs für den Steinbruch soll im Olivenhain und Kiefernwald im Yatağan-Distrikt von Muğla errichtet werden. „UVP ist nicht erforderlich“Entscheidung wurde per Gerichtsbeschluss aufgehoben.

Egetaş Logistics Industry and Trade Inc. befindet sich im Olivenhain und Pinienwald inmitten der Stadtteile Gökgedik, Katrancı und Zeytinköy in Yatağan. Es wurde beantragt, einen Steinbruch zu errichten Am 8. Februar 2022 wurde von der Regierung von Muğla für das Projekt die Entscheidung „EIA ist nicht erforderlich“ getroffen.

Auch Mitglieder der Yatağan Green Life Association und die Menschen in der Region reagierten auf die Entscheidung des Gouverneurs und reichten im April eine Widerspruchsklage ein. Das 2. Verwaltungsgericht Muğla befand die Entscheidung „UVP ist nicht erforderlich“ mit der Begründung für unkonventionell, dass die vorhandenen Wasserressourcen aufgrund des zu errichtenden Steinbruchs abnehmen würden und sich Olivenhaine, Siedlungen und landwirtschaftliche Flächen 3 Kilometer von dem Betriebsgebiet entfernt befinden . Es wurde beschlossen, die Entscheidung „UVP ist nicht erforderlich“ aufzuheben. (PHÖNIX)

T24

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