Ausländische Immobilienmakler schaffen Beschwerden
Vorsitzender des Immobilienberaterverbandes aller Unternehmer (TÜGEM) Hakan AkdoganEr erklärte, dass es in Istanbul Immobilienmakler gibt, die ohne Lizenzdokument tätig sind.
Die Zahl der Immobilienmakler stieg im Einklang mit der zunehmenden ausländischen Bevölkerung in Istanbul. Viele syrische, iranische, afghanische Immobilienmakler arbeiten ohne Genehmigung. Zusätzlich zu den hohen Servicegebühren liegen ihre Beschwerden, die durch Verkäufe aus gefälschten oder problematischen Projekten verursacht werden, auf der Ebene der Linie. Da diese Immobilienmakler andererseits keinen Rechtsstatus haben, sind die Behörden, über die man sich beschweren kann, unzureichend.
Keine Zulassungspapiere
In Anbetracht dessen, dass viele Ausländer in letzter Zeit Immobilienmakler in Istanbul waren, sagte TÜGEM-Führer Akdoğan: „Syrer, Iraner, Iraker und neuerdings auch Afghanen … Mit der Zunahme der ausländischen Bevölkerung in Istanbul steigen auch die Immobilienmakler. Diese Leute tun diese Dinge jedoch ohne Genehmigungsdokumente. Eines der wertvollsten Probleme unserer Branche sind Maklertätigkeiten ohne Genehmigungsdokumente. Neben Portalen operieren weiterhin informell Zwischenhändler, die Kunden über Anzeigen in Social-Media-Tools finden. Wenn wir uns die Zahl der Unternehmen mit ausländischem Kapital im Zeitraum Januar bis August 2022 ansehen, gibt es einen Rekordanstieg. In diesem Jahr wurden insgesamt 717 Unternehmen gegründet, davon 28 Aktiengesellschaften und 689 Limited.sagte.
„Man kann sich nicht beschweren“
Akdoğan erklärte, dass ausländische und nicht registrierte Immobilienmakler sowohl Mietern als auch Vermietern und anderen Immobilienmaklern viele Probleme bereiten. „Viele Probleme entstehen durch diese unkontrollierten Aktivitäten, die ohne Genehmigungsdokumente durchgeführt werden. Hohe Servicegebühren, ungültige Verkäufe und Beschwerden, die durch Verkäufe aus problematischen Projekten verursacht werden, liegen auf der Ebene der Linie. Da es keinen Rechtsstatus gibt, reichen die Beschwerdebehörden nicht aus. Das Menü „Bekanntmachungen“ im Informationssystem für den Immobilienhandel des Ministeriums entspricht in dieser Hinsicht nicht den Anforderungen. Um benachrichtigt zu werden, müssen Firmentitel, Positionsadresse usw. Informationen werden angefordert. Diese Informationen sind jedoch im Wesentlichen nicht vorhanden. Sie wirken sich auch negativ auf die Branche aus.“er sagte.
T24