An der Börse wird die Upper-Step-Regel beim Leerverkauf nun in zwei Nennern angewendet

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Die Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die Upper-Step-Regel bei Leerverkaufsprozessen ab heute für die Aktien von İş Gayrimenkul Yatırım Ortaklığı AŞ und Türkiye Sınai Kalkınma Bankası AŞ gelten wird.

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass derzeit Leerverkäufe für die Aktien des BIST 50 Index möglich sind.

In diesem Zusammenhang wird in der Stellungnahme ausgeführt, dass für die betreffenden Aktien zwischen dem 14. September und dem 4. Oktober die Upper Step Rule angewendet wurde. „Ab heute wird die Upper-Step-Regel nicht angewendet, mit Ausnahme der Aktien von İş Gayrimenkul Yatırım İştiraki AŞ (ISGYO) und Türkiye Sınai Kalkınma Bankası AŞ (TSKB).Begriffe verwendet wurden.

(AA)

T24

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