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100 Prozent Erhöhung des Vermittlungstarifs

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Im Schlichtungssystem, das zur außergerichtlichen Streitbeilegung angewandt wird, wurde eine hundertprozentige Anhebung auf den ab dem 1. Januar 2022 geltenden alten Preistarif vorgenommen. Der neue Preistarif wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Das vom Justizministerium am 14.11.2013 freiwillig initiierte alternative Analysesystem Mediation ist seit dem 01.01.2018 in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, dem 01.01.2019 in handelsrechtlichen Streitigkeiten und dem 28.07.2020 in verbraucherrechtlichen Streitigkeiten verpflichtend.

Der neue Preistarif in der Vermittlungsanwendung lautet wie folgt:

 

 

 

T24

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