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An der Börse gilt auch heute noch die „Up-Step-Regel“ beim Leerverkauf.

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Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die seit dem 14. September für die Aktien des BIST 50-Index geltende Upper-Step-Regel bei den Leerverkaufsprozessen in der heutigen Sitzung fortgesetzt wird.

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Board Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung wurde festgestellt, dass beschlossen wurde, die Upper-Step-Regel bei den vom 14. bis 30. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien sowie in der heutigen Sitzung anzuwenden.

„Der Leerverkaufsprozess kann zu einem Preis durchgeführt werden, der höher ist als der letzte Prozesspreis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist. Allerdings, wenn der letzte Preis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist, ist höher als der vorherige Preis, kann der Leerverkaufsprozess durchgeführt werden.Der Verkaufsprozess kann auch auf dem letzten Preisniveau durchgeführt werden.Da die Verkäufe, die während des Tages ohne Besitz getätigt und mit den Käufen, die innerhalb desselben Tages getätigt wurden, geschlossen werden, ebenfalls innerhalb sind des Umfangs von Leerverkäufen sollte der Übermittlung von Aufträgen für solche Verkäufe durch Kennzeichnung der Leerverkaufsoption durch unsere Anleger und Anlageinstitute gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden, und es lohnt sich, Sorgfalt zu zeigen.“

T24

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