İsmail Saymaz: Die Gründung der Grünen wird auf lächerliche Weise behindert, die mit den Geschichten von Aziz Nesin nicht mithalten können.

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Redakteur des öffentlichen Fernsehens Ismail Saymaz , schrieb im heutigen Artikel über den „Nicht-Etablierung“-Prozess der Grünen. Saymaz kommentierte: „Die Gründung der Grünen wird durch Verfahren behindert, die den Geschichten von Aziz Nesin lächerlich ähneln“, und sagte: „Was ist los mit den Grünen?“ Sie fragte.

Saymaz sagte: „Es gibt Parteien jeder Ansicht und jeder Identität, von ganz links bis ganz rechts, weil die Prozesse einfach sind“, und fügte hinzu: „Komm schon, die Grüne Partei, die seit Jahrzehnten auf der politischen Bühne ist und in einigen europäischen Ländern an der Macht war, kann in der Türkei nicht etabliert werden. Verboten! Das Innenministerium erhält seine Unterlagen nicht, um die Partei nicht als etabliert zu betrachten. Die Grünen werden mit Ausreden abgewiesen, die einer staatlichen Ernsthaftigkeit nie würdig sind. Die Gründung der Grünen wird durch lächerliche Verfahren behindert, die niemals mit den Geschichten von Aziz Nesin übereinstimmen werden.“

Saymaz beschrieb in seinem Artikel den „Entgründungsprozess“ der Grünen wie folgt:

„Vierzig Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Gründung der Grünen eingesetzt haben, haben sich im September 2020 bei der Abteilung für politische Parteien des Innenministeriums beworben. Sie reichten Petitionen, notwendige Dokumente sowie die Satzung und das Programm der Partei ein. „Empfangsbescheinigung“ konnte den Gründern der Grünen „wegen Abwesenheit des zuständigen Mitarbeiters“ nicht ausgestellt werden. Da dieses Dokument nicht existiert, kann die Partei nicht als etabliert angesehen werden.

Ja, dachten die Grünen. Ist es nicht die conditio humana? Ein paar Wochen vergingen. Co-Sprecher Koray Doğan Urbarlı wurde am 28. September 2020 von Beamten des Ministeriums angerufen. Es wurde berichtet, dass die Registerdokumente der anderen Gründer als Urbarlı fehlerhaft waren. 39 Gründer stellten ihre Urkunden per E-Government aus. Alle Unterlagen wurden am 13. Oktober 2020 eingereicht. Im Oktober 2020 klingelte Urbarlıs Telefon erneut. Anrufer ist wieder das Innenministerium. Dieses Mal… Es wurde berichtet, dass 13 Gründer in zwei verschiedenen Parteien aufgetreten sind und dass sie diese Aufzeichnungen löschen sollten. Aufzeichnungen gelöscht. Das Ministerium ging am 13. Oktober zur Übergabe von Dokumenten an das Ministerium. Es wurde jedoch festgestellt, dass „die für die Dokumente verantwortliche Person ein Covid-19-Patient ist und nicht vor Ort ist, er wird in einer Woche zurückkehren“. Aber er kehrte nie zu den Grünen zurück!

Die Grünen haben am 5. Januar 2021 schriftlich, am 30. Dezember 2020 per E-Mail einen Antrag bei den vier Referaten beim Innenministerium und beim Obersten Gericht gestellt. Es wurde keine Antwort gegeben. Die Anwälte der Grünen sind am 25. Februar 2021 nach Ankara gereist und haben zwei Tage lang um ein Treffen mit dem Innenministerium gerungen. Das Ministerium war die Türwand. Ihnen wurde der Zutritt zur Abteilung für politische Parteien verweigert. Sie wurden blockiert, indem sie sagten: „Der Beamte, mit dem Sie sprechen werden, ist nicht zur Arbeit gekommen“, „Sie sind nicht in der Einheit, selbst wenn sie es tun“ oder „Es ist niemand da, der ans Telefon geht“. Die Grünen kehrten mit leeren Händen aus Ankara zurück. Eine vollständige Antwort wurde dem Gericht nicht gegeben. Trotz aller Bemühungen konnten sich die Grünen nicht durchsetzen, weil sie die „Empfangsbescheinigung“ nicht bekommen konnten.

Sie reichten auch eine Klage gegen das Innenministerium beim 8. Verwaltungsgericht von Ankara wegen Aufhebung des Verfallsverfahrens ein, was bedeutet, dass die Vorlage der „Empfangsbescheinigung“ verweigert wurde. Das Gericht forderte dreimal Dokumente an. Es kam keine Antwort. In der Antwort des Obersten Gerichtshofs hieß es, dass das Innenministerium ihnen keine Informationen und Dokumente über die Grünen zur Verfügung gestellt habe. Dieser lächerlichste Prozess in der Geschichte der Demokratie endete am 15. September und die Justiz gab den Grünen recht. In der Entscheidung hieß es, es sei gefragt worden, warum das Empfangsdokument nicht vorgelegt worden sei, und es hieß: „Es wurde jedoch davon ausgegangen, dass die Verwaltung keine vollständige Antwort gegeben hat.“

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T24

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