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Veröffentlicht im Amtsblatt: Neue Übertragung in der Eigentumsurkunde

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Die von der Generaldirektion für Grundbuch und Kataster ausgearbeitete „Verordnung über die Feststellung des Endes von Fehlern in Grundbuchplänen“ wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Es wurden die Methoden und Grundsätze zur Definition der Fehlermarge festgelegt, die in technischen Prozessen wie der Beantragung und Berechnung des Flächenmaßes des Grundbuchs, des Stockwerkeigentumsbuchs und der Grundbuchpläne verwendet werden. Dementsprechend begann nach Abschluss der Katasterstudien die Verarbeitung der mit unterschiedlichen technischen und administrativen Infrastrukturen erzeugten Daten auf dem Eins-zu-eins-System. Als im Grundbuchsystem eingetragene unbewegliche Sachen wird ein Grundstück betrachtet, das mit den durchgeführten Arbeiten unter Verwendung einer modernen Informationstechnologieinfrastruktur gemäß den heutigen Technologien registriert ist, und ein Grundstück, das gemäß der technischen Kapazität jener Zeit in den 1920er Jahren gemessen wurde.

Die Konzepte von Wahrheit und Irrtum bilden die Grundlage für kartografische Aktivitäten, die die technischen Aspekte von Katasterstudien sind. Dementsprechend wurde eine Regelung zur Fehlermarge in die Verordnung aufgenommen.

Fehlergrenzenkonto wird ermittelt

„Die wissenschaftlich akzeptable Differenz gegenüber der Messtechnik in der Mitte der Grundstücksgrenzen des Grundstücks und die Kosten für die Größen- und Flächenmessung, berechnet nach dem Herstellungsverfahren und dem Maßstab des Grundbuchplans“Ein technischer Ausschuss wird eingerichtet, um die Fehlerquote in den relevanten Regionen zu bestimmen.

Entsprechend dem Katasterinformationsmodell werden Geometrien mit eindeutigen Koordinaten (mit Archivzulassung) und Geometrien mit diskontinuierlichen Koordinaten getrennt ausgewertet und die Fehlerendrechnung mit unterschiedlichen Ansätzen ermittelt.

Es ebnet den Weg für den Zugang zum gleichen Wissensstand

Als Ergebnis der in Kürze zu treffenden Vorkehrungen will die Generaldirektion allen Parteien des Immobilienmarktes den Weg ebnen, auf Informationen auf einer Eins-zu-Eins-Ebene zuzugreifen, indem das Ende des Fehlers auf allen Plattformen hinzugefügt wird , wie z. B. Paketabfrage und Web-Eigentumsurkunde, wo Informationen bereitgestellt werden.

T24

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