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Fortsetzung der oberen Stufenregel beim Leerverkauf an der Börse

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Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die obere Stufenregel in den Leerverkaufsprozessen, die vom 14. bis 27. September für die Aktien im BIST 50-Index galt, in der heutigen Sitzung fortgesetzt wird.

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Council Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung wurde festgestellt, dass beschlossen wurde, die Upper-Step-Regel bei den vom 14. bis 27. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien sowie in der heutigen Sitzung anzuwenden.

Bei Aktien, die leerverkauft werden können, kann der Leerverkauf zu einem Preis durchgeführt werden, der höher ist als der letzte Transaktionspreis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist. Liegt der letzte Preis des leerverkauften Kapitalmarktinstruments jedoch über dem vorherigen Preis, kann der Leerverkauf auch auf der letzten Preisstufe durchgeführt werden. Da auch die Verkäufe, die tagsüber ohne Besitz getätigt und mit den Käufen des Tages abgeschlossen werden, in den Rahmen von Leerverkäufen fallen, ist es wertvoll, bei der Übermittlung der Aufträge die notwendige Sorgfalt und Aufmerksamkeit unserer Anleger und Anlageinstitute an den Tag zu legen für solche Verkäufe durch Markierung der Leerverkaufsoption..“(AA)

T24

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