Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Finanzkontrolle von 8 politischen Parteien
Die Entscheidungen der AYM zur Finanzkontrolle der Kurdistan Freedom Party, der Communal Liberation Party, der Labourers‘ Democracy Party, der National Party, der Socialist Workers Party, der Kurdistan Socialist Party, der Liberal Democrat Party und der Bayan Party wurden veröffentlicht.
Das Verfassungsgericht hat die Finanzprüfungen der Kurdistan Freedom Party, der Communal Liberation Party, der Labour Democracy Party, der National Party, der Socialist Workers Party, der Kurdistan Socialist Party, der Liberal Democrat Party und der Bayan Party abgeschlossen.
Gemäß den Beschlüssen in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts wurden die Finanzkontrollen der betroffenen Parteien für das Jahr 2019 durchgeführt.
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die endgültigen Rechnungen dieser Parteien gemäß den vorliegenden Informationen und Dokumenten wahr, gleichwertig und in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 2820 über politische Parteien sind. (AA)
T24