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An der Börse gilt auch heute noch die „Step-up-Regel“ bei Leerverkäufen

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Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die obere Stufenregel in den Leerverkaufsprozessen, die vom 14. bis 26. September für die Aktien im BIST 50-Index galt, in der heutigen Sitzung fortgesetzt wird.

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Council Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung wurde erklärt, dass beschlossen wurde, die Upper-Step-Regel bei den vom 14. bis 26. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien sowie in der heutigen Sitzung anzuwenden.

Der Leerverkauf der Aktien, die leerverkauft werden können, kann zu einem höheren Preis durchgeführt werden als der letzte Transaktionspreis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist. Liegt der letzte Preis des leerverkauften Kapitalmarktinstruments jedoch über dem vorherigen Preis, kann der Leerverkauf auch auf der letzten Preisstufe durchgeführt werden. Da auch die Verkäufe, die tagsüber getätigt werden, ohne zu besitzen, und die mit den Käufen des Tages abgeschlossen werden, zum Leerverkauf gehören, ist es von größter Bedeutung, dass unsere Anleger und Anlageinstitute die erforderliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit zeigen, um die zu übermitteln Aufträge für solche Verkäufe durch Markieren der Leerverkaufsoption.„(AA)

T24

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