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Die Upper-Step-Regel beim Leerverkauf an der Börse gilt auch heute noch.

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Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die obere Stufenregel in den Leerverkaufsprozessen, die vom 14. bis 20. September für die Aktien im BIST 50-Index galt, in der heutigen Sitzung fortgesetzt wird.

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Board Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung hieß es, es sei beschlossen worden, die Upper-Step-Regel bei den vom 14. bis 20. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien auch in der heutigen Sitzung anzuwenden.

Der Leerverkauf von Aktien, die leerverkauft werden können, kann zu einem Preis durchgeführt werden, der höher ist als der letzte Transaktionspreis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist. Liegt der letzte Kurs des Kapitalmarktinstruments, bei dem es sich um eine Leerverkaufswette handelt, jedoch über dem vorherigen Kurs, kann der Leerverkauf auch auf der letzten Kursstufe durchgeführt werden. Da auch die tagsüber getätigten Verkäufe ohne Besitz und die mit den tagsüber getätigten Käufen abgeschlossenen Käufe unter den Leerverkauf fallen, lohnt es sich, von unseren Anlegern und Anlageinstituten die nötige Sorgfalt bei der Übermittlung der Aufträge für solche Verkäufe per an den Tag zu legen Markierung der Leerverkaufsoption.“ (AA)

T24

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