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An der Börse gilt auch heute noch die „Step-up-Regel“ bei Leerverkäufen

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An der Börse gilt auch heute noch die „Up-Step-Regel“ beim Leerverkauf.
 

Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die obere Stufenregel in den Leerverkaufsprozessen, die vom 14. bis 16. September für die Aktien im BIST 50-Index galt, in der heutigen Sitzung fortgesetzt wird.

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa İstanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Council Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung wurde festgestellt, dass beschlossen wurde, die Upper-Step-Regel bei den vom 14. bis 16. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien sowie in der heutigen Sitzung anzuwenden.

Bei Aktien, die leerverkauft werden können, kann der Leerverkauf zu einem höheren Preis als dem letzten Transaktionspreis des auf den Leerverkauf setzenden Kapitalmarktinstruments durchgeführt werden. Liegt der letzte Kurs des Kapitalmarktinstrumentes, bei dem es sich um eine Leerverkaufswette handelt, jedoch über dem vorherigen Kurs, kann der Leerverkauf auch auf der letzten Kursstufe durchgeführt werden. Da auch die tagsüber getätigten Verkäufe ohne Besitz und die mit den tagsüber getätigten Käufen abgeschlossenen Käufe in den Rahmen von Leerverkäufen fallen, ist es wertvoll, dass unsere Anleger und Anlageinstitute bei der Übermittlung der Aufträge für solche Verkäufe die erforderliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit zeigen durch Markieren der Leerverkaufsoption.„(AA)

T24

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