Notdienstverordnung des Gesundheitsministeriums: Sie wird gegliedert in 3
Das Gesundheitsministerium regelte die Notdienste. Jetzt werden die Notdienste in 3 Gruppen unterteilt: „Erwachsener“, „Gynäkologie“ und „Kind“. Laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss wird auch die Bedeutung der Sicherheit in Krankenhäusern erhöht.
Laut der am Vortag im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung werden Rettungsdienste, Universitäts- und Stadtkrankenhäuser in 3 Gruppen als Erwachsene, Mutterschaft und Kind eingeteilt.
Laut dem Kommuniqué werden auch die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt, um Gewalt gegen Beschäftigte im Gesundheitswesen zu verhindern.
Demnach werden bei Rettungsdiensten neben Überwachungskameras auch Tonaufnahmen gemacht. Bei der Audioaufnahme wird die Privatsphäre gewahrt. Es wird sichergestellt, dass es keinen blinden Bereich gibt, der nicht mit der Überwachungskamera überwacht werden kann.
Aufzeichnungen werden mindestens 6 Monate aufbewahrt.
KLICK – Erklärung „Untersuchungsquote“ des Gesundheitsministeriums
T24