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Fatwa von Diyanet zu gemietetem Schmuck: Zulässig, aber nicht moralisch

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Diyanet antwortete: „Es ist nicht ethisch vertretbar, Reichtum zu zeigen“, als er nach Schmuck gefragt wurde, der bei Hochzeiten gemietet wird.

Laut den Nachrichten von Sefa Uyar aus Cumhuriyet beantwortete die Shura auf ihrer Website die Frage: „Ist es zulässig, Gold, wie Halsketten und Armbänder, zu mieten, um es bei Hochzeiten zu tragen und es dann zurückzugeben?“

In der Fatwa „ Es ist erlaubt, Schmuck (Ornamente wie goldene Halsketten und Armbänder) für Hochzeitsanlässe zu mieten, mit der Regel, ihn (gleich) persönlich zurückzugeben, ohne ihn umgetauscht zu haben. Da das Gold hier ohne Umtausch zurückgegeben wird, ist der angegebene Preis keine Gegenleistung für das Schmuckstück (in Naturalien), sondern für den Vorteil, der durch die Verwendung dieses Gegenstands erzielt wird. es wurde gesagt. Fatwa, “ Es ist kein moralisch korrektes Verhalten von Menschen ohne finanzielle Mittel, sich in den Augen der Gesellschaft als wohlhabend darzustellen und das zu zeigen, was in Wirklichkeit nicht existiert, als ob es existierte.“Notiz fallen gelassen.

T24

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