Die „Step-up-Regel“ bei Leerverkäufen an der Borsa Istanbul gilt auch heute noch
Die Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die Upper-Step-Regel auch in der heutigen Sitzung bei den gestern eingeführten Leerverkaufsprozessen für die Aktien des BIST 50-Index angewendet wird.
In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Board Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.
In der Erklärung wurde festgestellt, dass beschlossen wurde, in der heutigen Sitzung die Regel der oberen Stufe bei den Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien anzuwenden, und Folgendes wurde festgestellt:
“ Bei Aktien, die leerverkauft werden können, kann der Leerverkauf zu einem Preis durchgeführt werden, der höher ist als der letzte Transaktionspreis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist. Liegt der letzte Preis des leerverkauften Kapitalmarktinstruments jedoch über dem vorherigen Preis, kann der Leerverkauf auch auf der letzten Preisstufe durchgeführt werden. Da auch die tagsüber getätigten Verkäufe ohne Besitz und die mit den tagsüber getätigten Käufen abgeschlossenen Käufe zum Leerverkauf gehören, ist es wichtig, dass unsere Anleger und Anlageinstitute die nötige Sorgfalt und Aufmerksamkeit aufbringen, um die Aufträge für solche Verkäufe per zu übermitteln Markierung der Leerverkaufsoption.(AA)
T24