Im Amtsblatt veröffentlicht: Eine neue Entscheidung des Ministeriums für Nationale Bildung für Kindergärten, Grundschulen und Gymnasien!
Die in der Verordnung geänderte Entscheidung des Ministeriums für Nationale Bildung (MEB) in Bezug auf Kindergärten, Grundschulen und Gymnasien wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dementsprechend wurde die Anzahl der Schüler, die erforderlich sind, damit Schulen eine Lehrernorm erhalten, reduziert.
Gemäß der gestern im Amtsblatt veröffentlichten neuen Verordnungsentscheidung des Ministeriums für Nationale Bildung wurde die Zahl der Schüler, die für die Erteilung von Lehrernormen für Kindergärten und Grundschulen in Dörfern und Siedlungen mit geringer und zerstreuter Bevölkerung erforderlich sind, reduziert. Gleichzeitig wurden auch Regelungen zu den Normenwerken der berufsbildenden und technischen Bildungseinrichtungen getroffen. Gemäß dem getroffenen Beschluss können Kindergärten mit 5 Schülern eine Lehrernorm erhalten und Grundschulen können unabhängig von der Schülerzahl geöffnet werden.
„Nicht weniger als 5 und nicht mehr als 20 …“
Die Entscheidung des Ministeriums für nationale Bildung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. 1 Vorschullehrer-Normteam wird für jede in den geöffneten Kindergärten gebildete Gruppe gebildet, vorausgesetzt, dass die Anzahl der Schüler nicht weniger als 5 und nicht mehr als 20 beträgt.
Unabhängig von der Schülerzahl können Grundschulen geöffnet und eine Lehrernorm vergeben werden. Das Hauptnormteam wird nicht an die im Gebäude des Wissenschafts- und Kunstzentrums eröffneten Kindergärten vergeben.
T24